Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) bietet sozialpädagogische Beratung und Unterstützung bei Problemen innerhalb und außerhalb der Familie an und vermittelt Hilfsangebote.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes sind bemüht, in Zusammenarbeit mit den betroffenen Familien eine Lösung der Probleme oder Konflikte zu finden. Denn in vielen Fällen kann auf professionelle Hilfe und Unterstützung nicht verzichtet werden.
Ein rechtzeitiges Einschalten des Jugendamtes kann gewährleisten, dass Probleme wahrgenommen und in einem frühen Stadium gelöst werden. Das ASD-Team nimmt sich jedes Einzelfalles persönlich an. In gemeinsamen Gesprächen vermitteln sie zwischen verschiedenen Parteien und helfen, eine tragbare Lösung zu finden.
Mütter und Väter, die allein für ein Kind sorgen, haben außerdem Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.
Auch Kinder und Jugendliche können sich in allen Angelegenheiten der Erziehung an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD wenden, im Falle einer Not- oder Konfliktlage auch ohne Kenntnis der Eltern.
Das Jugendamt hat die Aufgabe, Eltern bei Fragen von Trennung, Scheidung und Umgang zu beraten und zu unterstützen. Hierzu hat das Jugendamt mit den örtlichen Beratungsstellen Verträge abgeschlossen und finanziert die dort vorgehaltenen Beratungsangebote. Betroffene können sich wenden an: |
Ärztlich-Psychologische Beratungsstelle Hein-Heckroth-Str. 28a, 35394 Gießen Tel.: 06 41/4 00 07-40 |
Beratungsstelle Lösungswege beim Kinderschutzbund Marburger Str. 54, 35396 Gießen Tel.: 06 41 / 49 55 03 20 |
Beratungszentrum Grünberg-Laubach Am Marktplatz 3, 35321 Laubach, Tel. 0 64 05/9 02 36 oder Alsfelder Str. 8, 35305 Grünberg, Tel. 0 64 01/9 02 36 |
Caritas-Beratungsstelle Frankfurter Str. 44, 35392 Gießen Tel.: 06 41/79 48-1 32 |
Familiengerichtliche Verfahren
Bei familiengerichtlichen Verfahren in „Kindschaftssachen“ hat das Familiengericht das Jugendamt zu beteiligen. Das Jugendamt ist gem. § 50 SGB VIII zur Mitwirkung verpflichtet. Die sozialpädagogischen Mitarbeiter*innen führen mit den Eltern und Kindern Gespräche, geben eine fachliche Stellungnahme ab und nehmen in der Regel am Gerichtstermin teil.