Obstbäume pflanzen und Förderung beantragen
Streuobstwiesen haben einen hohen ökologischen Nutzen. Sie sind Lebensraum für Vögel, Insekten und Spinnen, aber auch Säugetiere wie Fledermäuse, Siebenschläfer und Gartenschläfer fühlen sich dort wohl.
Auch blühende Wiesenkräuter bereichern das Landschaftsbild. Deshalb sind Streuobstwiesen nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Hessischen Ausführungsgesetz dazu geschützte Biotope.
Sie sind auch von ökonomischem Interesse. Sie liefern Obst, Säfte und Apfelwein und durch ihr ästhetisches reizvolles Aussehen, besonders zur Blütezeit, fördern sie den Tourismus.
Obstwiesen sind landschaftsprägende Kulturgüter. Der Landkreis will Kommunen, Obst- und Gartenbauvereine, aber auch Privatpersonen unterstützen, die einen Obstbaum pflanzen wollen, um damit dem zahlenmäßigen Rückgang entgegenzuwirken.
Es werden 50 Euro pro hochstämmigen Obstbaum gezahlt, bei maximal 10 Stück subventionierbaren Hochstämmen pro Antragsteller und Jahr.
Der Landkreis Gießen fördert auch Pflegemaßnahmen an Obstbäumen, damit bestehende Obstwiesen langfristig gepflegt werden, die Obstbäume erhalten bleiben und die Artenvielfalt erhöht wird. So werden Erziehungsschitte von Neuanpflanzungen ab dem zweiten Standjahr mit 3 Euro bezuschusst.
Der Instandhaltungsschnitt an einem gepflegten Hochstammobstbaum wird mit bis zu 6 Euro subventioniert. Auch ein Einzelschutz bei den geförderten Neuanpflanzungen ist möglich, für den bis zu 80 Prozent und höchstens 10 Euro der Kosten übernommen werden.
Fördergelder für Neuanpflanzungen erhalten Obstbaumhochstämme folgender Arten:
- Apfel
- Birne
- Kirsche
- Kulturzwetschge
- Speierling
- Walnuss
Hochstämme sind Bäume, deren Kronenansatz sich in einer Höhe von mindestens 180 bis 220 cm befindet.