Kalender, App und Abfall-ABC

Abfuhrkalender

Der Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft gibt jährlich einen Abfuhrkalender heraus, in dem auch wichtige Adressen und Öffnungszeiten zu finden sind. Dieser Kalender wird immer Ende des Jahres durch die Städte und Gemeinden verteilt. Falls weitere Exemplare benötigt werden, halten die Stadt- und Gemeindeverwaltungen diese bereit. Auch über die Abfall-App des Landkreises Gießen können die Abfuhrtermine angezeigt werden.

Abfall-App

Die Abfall-App des Landkreises Gießen zeigt alle relevanten Abfuhrtermine auf einen Blick, ermöglicht die Anmeldung von Sperrmüll sowie die Nutzung des Verschenkmarkts. Auch Fragen zur Abfallentsorgung können hier geklärt werden.

Zum Download der App kann entweder der QR-Code gescannt, die “Abfall-App Landkreis Gießen” im App Store gesucht oder der folgende Button verwendet werden.

Abfall-ABC

Alle

A

Abbeizmittel

Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a.

Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen!

Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich nicht einfach abstellen!

Jeden Samstag von 9 – 12 Uhr im AWZ, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis

Unbenutztes Abbeizmittel und flüssige Reste und eingetrocknete Reste vermischt mit Farben und Lacken.

Wie vermeiden? Mechanische Bearbeitung durch Nassstrahl-Hochdruckreinigung, Sandstrahl, Heißluftpistole oder Schleifgeräte. Falls doch benötigt, dann nur  die gebrauchte Menge einkaufen! Daneben gibt es Spezialwerkstätten zum Ablaugen (nähere Informationen bei der Abfallwirtschaft).

Schadstoffmobil

Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a.

Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen!

Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich nicht einfach abstellen!

Jeden Samstag von 9 – 12 Uhr im AWZ, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis

Abflussreiniger aller Art, Restmengen im Gefäß.

Wie vermeiden? Versehen Sie die Abflüsse mit kleinen handelsüblichen Abflusssieben. Saugglocke oder Rohrspirale beseitigen Verstopfungen im Abfluss. Ablagerungen können durch Abschrauben des Siphons bereinigt werden

Weitere Infos: Das gleichzeitige Verwenden von Abfluss- und Sanitärreinigern kann zu tödlichen Verätzungen der Lunge führen!

Schadstoffmobil

Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a.

Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen!

Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich nicht einfach abstellen!

Jeden Samstag von 9 – 12 Uhr im AWZ, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis

Aceton aller Art, Lösemittel z.B. als Fleck- oder Nagellackentferner – Restmengen im Gefäß.

Wie vermeiden? Oft lässt sich die Verwendung von Aceton durch mechanische Reinigung und Bearbeitung verhindern.

Weitere Infos: Aceton ist feuergefährlich und bei Verdunstung explosiv – Vorsicht beim Umgang!

Restmülltonne

Ausgetrocknete Reste in den Resmüll geben, den leeren Eimer über die gelbe Tonne in die Verwertung geben. Flüssige Farben zum Schadstoffmobil bringen.

Leerungsrhythmus: 2- oder 4-wöchig
Für weiteres Restmüll-Volumen können Sie bei Ihrer Stadt‐ oder Gemeindeverwaltung einen speziellen Restmüllsack (60 Liter) zum Preis von 3,50 € beziehen. Der Betrag wird erhoben, um die zusätzlich anfallende Abfallgebühr zu decken. Die Abfuhr erfolgt mit der Leerung der Restmülltonne.

Schadstoffmobil

Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a.

Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen!

Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich nicht einfach abstellen!

Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im AWZ, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis

Wie vermeiden?: Achten Sie beim Kauf von Acrylfarben auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“ – sie sind wasserlöslich und schadstoffreduziert! Kaufen Sie bei Farben und Lacken stets nur die benötigte Menge ein! Reste trocknen mit der Zeit ein oder werden
unbrauchbar. Allergiker oder Menschen mit geschwächter Immunabwehr sollten die Verwendung die Farben auf deren Inhaltsstoffe prüfen.

Weitere Infos: Acrylfarben sind meist wasserlöslich und mit Wasser verdünnbar. Bitte aber nicht Farbreste oder das Spülwasser von Pinseln und Rollen in die Toilette schütten, sondern an einem sicheren (!) Ort eintrocknen lassen.

AWZ (Abfallwirtschaftszentrum); Lahnstraße 220; 35398 Gießen

Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1995 bis ‐1999

Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig, bitte informieren sie sich im Bereich Formulare &
Downloads unter:
Abfallwirtschaftszentrum (lkgi.de)

Schadstoffmobil

Wie vermeiden? Prüfen, ob Präparate auch mit mechanischen Zerstäubern bzw. als
Pulverinhalation angeboten werden.

Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie
Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a.

Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen!

Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich; nicht einfach abstellen!

Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im AWZ, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis

Handel

Akkumulatoren sind wiederaufladbare Batterien. Das aufgedruckte Symbol mit durchgestrichener Tonne zeigt an, dass Akkus nicht in den Restmüll gelangen dürfen. Sie
sind Schadstoffhaltig, recyclingfähig und größere Akkus von z.B. Elektrowerkzeugen können
Brände verursachen. Mit abgeklebten Polen sind die Akkus nicht mehr brand​ge​fähr​lich.
Wer Batterien verkauft, ist zu deren kostenlosen Rücknahme verpflichtet.

Fahrradakkus, Scooterakkus bitte beim Handel zurückgeben!

Schadstoffmobil oder Handel

Akkumulatoren sind wiederaufladbare Batterien aus Haushalts‐Kleingeräten, Werkzeugen,
Büro‐ und Unterhaltungselektronik, Spielzeug und anderen batteriegetriebenen Geräten.
Das aufgedruckte Symbol mit durchgestrichener Tonne zeigt an, dass Akkus nicht in den
Restmüll gelangen dürfen. Sie sind Schadstoffhaltig, recyclingfähig und größere Akkus von
z.B. Elektrowerkzeugen können Brände verursachen.

Wohin? Grüne Batteriesammelbox im Handel; auch beim Schadstoffmobil und im
Abfallwirtschaftszentrum AWZ, Lahnstraße 220 in Gießen werden Akkus bis 500g
zurückgenommen.

Mit abgeklebten Polen sind die Akkus nicht mehr brand​ge​fähr​lich.
Aufgeblähte Akkus in Sand oder anderes nichtleitendes Material Legen und beim
Abfallwirtschaftszentrum AWZ abgeben.

Wer Batterien verkauft, ist zu deren kostenlosen Rücknahme verpflichtet. Fahrradakkus bitte beim Handel zurückgeben!

Dieser Abfall kann im Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) oder bei entsprechenden Händlern
zurück‐ oder abgegeben werden.

AWZ (Abfallwirtschaftszentrum)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1995 bis ‐1999

Restmülltonne. Leerungsrhythmus: 2- oder 4-wöchig
Für weiteres Restmüll-Volumen können Sie bei Ihrer Stadt‐ oder Gemeindeverwaltung einen speziellen Restmüllsack (60 Liter) zum Preis von 3,50 € beziehen. Der Betrag wird erhoben, um die zusätzlich anfallende Abfallgebühr zu decken. Die Abfuhr erfolgt mit der Leerung der Restmülltonne.

Gemeint ist der Aktenordner samt Mechanik, bestehend aus unterschiedlichen Materialien
wie z.B. Pappe oder Kunststoff.

Größere Mengen aus dem Büro‐ und Verwaltungsbereich werden durch private
Aktenvernichtungsbetriebe entsorgt. Viele Entsorger nehmen die Ordner komplett mit Inhalt zur Entsorgung mit.

Wie vermeiden: Nutzen Sie die Ordner nach dem Aussortieren ihres Inhaltes weiter! Verwerter für leere Aktenordner bei der Abfallwirtschaft erfragen. Mehr und mehr
Unternehmen nutzen die Möglichkeiten der digitalen Archivierung und nutzen Aktenordner
nur noch für das laufende Geschäft.

Papiertonne. Leerungsrhythmus 4‐wöchentlich

Sollte das Volumen mal nicht ausreichen, können Sie Mehrmengen an den örtlichen
Wertstoffhöfen oder beim Abfallwirtschaftszentrum AWZ anliefern. Bei regelmäßigen Mehrmengen lohnt sich möglicherweise die Bestellung weiterer Altpapiertonnen.

Restmülltonne

z. B. Filterstoff in der Aquaristik. Restmüll, je nach dem, welches Medium gefiltert wird evtl. auch Schadstoff. Im Zweifel die Abfallberatung fragen.

Leerungsrhythmus: 2- oder 4-wöchig

Für weiteres Restmüll-Volumen können Sie bei Ihrer Stadt‐ oder Gemeindeverwaltung einen speziellen Restmüllsack (60 Liter) zum Preis von 3,50 € beziehen. Der Betrag wird erhoben, um die zusätzlich anfallende Abfallgebühr zu decken. Die Abfuhr erfolgt mit der Leerung der Restmülltonne.

Schadstoffmobil

Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie
Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a.

Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen!

Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro
Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich nicht einfach abstellen!

Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im AWZ, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis

Altglascontainer

Behälterglas, das in Form von Flaschen und Schraubgläsern als Verpackung gedient hat.

Bitte auf keinen Fall Verpackungen und Gegenstände aus Keramik, Steingut und Porzellan in die Altglassammlung, sondern zum Restmüll geben. Gleiches gilt für Glühbirnen!

Glasverpackungen mit Resten von Schadstoffen (z.B. Säuren und Laugen) gehören in die
Schadstoffsammlung. Gleiches gilt für Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen.

Zu weiteren Glassorten siehe auch das Stichwort „Altglas (Flachglas)“!

Altglas; Nur leere Flaschen und Gläser nach den Farben weiß, grün und braun bitte getrennt
in die Altglascontainer, andere Farben zum Grünglas geben. Bitte die Einwurfzeiten beachten und kein Leergut neben eventuell überfüllte Container stellen!

Wie vermeiden? Mehrwegflaschen verringern deutlich die Menge des Altglases. Schraubgläser lassen sich für viele Zwecke wieder verwenden!

Da es sich beim Einweg‐Behälterglas um Verpackungen handelt, ist die Altglassammlung
Aufgabe der dualen Systeme! Mit dem Kauf des Produkts haben Sie bereits Einsammlung,
Transport, Sortierung und Verwertung der Verpackungen bezahlt. Medikamentenfläschchen
mit Inhalt bitte zu Sammlung von Arzneimittelresten.

AWZ

Holz aus dem Außenbereich ist in der Regel mit Holzschutzmittel imprägniert und muss
gesondert entsorgt werden. Beispiele sind: Zäune, Gartenmöbel, Gartenhütten sowie Fenster, Haustüren, Fachwerk, Dachgebälk.

Holz aus dem Außenbereich kann nur im Abfallwirtschaftszentrum AWZ in der Lahnstraße
220 in Gießen oder einem passenden Verwerter (Containerdienst) entsorgt werden.
Trennen Sie bei Bauvorhaben sorgfältig das Altholz von anderem. So kann es verwertet
werden und Sie sparen Geld! Weitere Informationen bei der Abfallwirtschaft.

AWZ (Abfallwirtschaftszentrum)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1995 bis ‐1999
Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig.

AWZ oder Sperrmüll

Holz aus dem Innenbereich ist lackiert, lasiert, geölt oder unbehandelt, verleimt und/oder mit Kunststoff beschichtet. Beispiele sind: Möbel (nur aus Holz) wie Schränke, Tische , Betten, Kommoden sowie OSB‐Platten und Spanplatten, Parkett, Multiplex, Arbeitsplatten.

Holz aus dem Innenbereich kann beim Sperrmüll angemeldet werden, beim Abfallwirtschaftszentrum AWZ abgegeben werden, zu den Wertstoffhöfen in den Kommunen gebracht werden oder bei einem passenden Verwerter (Containerdienst) entsorgt werden.

AWZ (Abfallwirtschaftszentrum)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1996 bis ‐1999
Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig,

Altkleider-Annahmestellen oder -container

Hierzu zählen neben Kleidung im engeren Sinne auch weitere verwendbare Heimtextilien (Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher u.a.). Im weiteren Sinne zählen auch Schuhe dazu – hier ist aber auf die Einzelregelungen bei Annahmestellen und Containern zu achten.

Tragfähig bedeutet, dass die entsprechenden Gegenstände ohne besondere Reinigung oder Ausbesserung weiter verwendet werden können. Geringe Gebrauchsspuren sind kein Problem.

Trag‐ und gebrauchsfähige Textilien: Abgabe bei gemeinnützigen Einrichtungen wie z.B. DRK Gießen, „KAUFHAUS“ Gießen e.V., sowie Kirchen sowie anderen gemeinnützigen Sammlungen. Diese werden häufig auch als Haussammlungen (mit im Briefkasten eingeworfenen Kunststoffsäcken) durchgeführt und an der Straße abgeholt. Daneben besteht ein flächendeckendes System an Altkleidercontainern.

Bitte verpacken Sie Altkleider vor dem Einwurf in die Container in Kunststofftüten oder alte Tragetaschen und bündeln Sie Schuhe paarweise.

Neuwertige Kleidung: Verkauf bei Basaren, Börsen, über Kleinanzeige oder Internet. Auch Abgabe bei gemeinnützigen Einrichtungen sowie Kirchen und anderen caritativen Sammlungen.

Verschlissene Kleidung bitte über den Restmüll entsorgen.

Wie vermeiden? Der Kauf qualitativ hochwertiger, langlebiger und reparierbarer Kleidung verringert auch die Menge der Altkleidung.

Hierzu zählen neben Kleidung im engeren Sinne auch weitere verwendbare Heimtextilien (Bettwäsche, Tischwäsche, Handtücher u.a.). Im weiteren Sinne zählen auch Schuhe dazu – hier ist aber auf die Einzelregelungen bei Annahmestellen und Containern zu achten.

Tragfähig bedeutet, dass die entsprechenden Gegenstände ohne besondere Reinigung oder Ausbesserung weiter verwendet werden können. Geringe Gebrauchsspuren sind kein Problem.

Trag‐ und gebrauchsfähige Textilien: Abgabe bei gemeinnützigen Einrichtungen wie z.B. DRK Gießen, „KAUFHAUS“ Gießen e.V., sowie Kirchen sowie anderen gemeinnützigen Sammlungen. Diese werden häufig auch als Haussammlungen (mit im Briefkasten eingeworfenen Kunststoffsäcken) durchgeführt und an der Straße abgeholt. Daneben besteht ein flächendeckendes System an Altkleidercontainern.

Bitte verpacken Sie Altkleider vor dem Einwurf in die Container in Kunststofftüten oder alte Tragetaschen und bündeln Sie Schuhe paarweise!

Neuwertige Kleidung: Verkauf bei Basaren, Börsen, über Kleinanzeige oder Internet. Auch Abgabe bei gemeinnützigen Einrichtungen sowie Kirchen und anderen caritativen Sammlungen.

Verschlissene Kleidung bitte über den Restmüll entsorgen

Wie vermeiden? Der Kauf qualitativ hochwertiger, langlebiger und reparierbarer Kleidung verringert auch die Menge der Altkleidung.

Alle im Haushalt anfallenden Alteisenteile und Altmetallteile wie z.B. Fahrräder, Holzöfen, Öfen, Metallrohre, Pfannen, Gitter, Roste, Sanitärarmaturen, Metallstangen, Rohrstühle u.a.

Altmetall kann an den örtlichen Wertstoffhöfen oder dem Abfallwirtschaftszentrum in Gießen abgegeben werden.

Als weitere Möglichkeit kann es einem Schrotthändler mitgegeben werden.

Schadstoffmobil

Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a.

Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen! Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich; nicht einfach abstellen!

Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im AWZ, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis

Rückgabe im Fachhandel wenn möglich, die gekaufte Menge kann mit Kaufbeleg im Handel zurückgegeben werden.

Schadstoffmobil oder Rücknahme beim Händler

Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a.

Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen! Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich; nicht einfach abstellen!

Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im AWZ, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis

Papiertonne

Größere Mengen aus Privathaushalten nimmt das AWZ (Abfallwirtschaftszentrum), Lahnstraße 220 in Gießen oder an den Wertstoffhöfen der Städte und Gemeinden kostenlos an.

Größere Altpapiermengen aus Büros, Einzelhandel und Gewerbe werden durch gewerbliche Entsorger eingesammelt. Information dazu bei der Abfallberatung!

Wie vermeiden? Machen Sie den Verzicht auf Werbung auf Ihrem Briefkasten deutlich (Aufkleber). Seien Sie wählerisch beim Kopieren. Nutzen Sie einseitig bedrucktes Papier auf der Rückseite für Notizen und gebrauchte Versandtaschen durch Überkleben des Adressfeldes erneut.

Und ganz wichtig: Bitte bevorzugen Sie beim Papierkauf Recyclingpapier!

Deutschland verbraucht so viel Papier pro Person, wie in den Kontinenten Afrika und Südamerika zusammen verbraucht wird: fast 250 Kilogramm pro Jahr und Kopf! Für die Herstellung von Recyclingpapier hat sich die Sammlung von Altpapier in der blauen Tonne gut bewährt. Dennoch ist der Verbrauch an Frischfaserpapier, das mit Holz aus der ganzen Welt hergestellt wird, seit Jahren zu hoch. Sie können aktiv werden und die Abholzung von Wäldern verhindern, indem Sie so viel Produkte wie möglich aus Recyclingpapier nutzen.

Insbesondere trifft dies auf Drucker‐ und Hygienepapiere zu. Um sicher zu gehen, dass Recyclingpapier verwendet worden ist, schauen Sie ob das Logo des Blauen Engels zu erkennen ist oder ein Aufdruck zu finden ist: Aus 100 % Recyclingpapier hergestellt.

Leerungsrhythmus 4‐wöchentlich
Sollte das Volumen mal nicht ausreichen, können Sie Mehrmengen an den örtlichen Wertstoffhöfen oder beim Abfallwirtschaftszentrum AWZ anliefern.

Bei regelmäßigen Mehrmengen lohnt sich möglicherweise die Bestellung weiterer Altpapiertonnen.

Was gehört hinein?

Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte, Verpackungen aus Papier und Pappe (keine Verbundverpackungen),
Kartons, Schachteln, Hefte, Papierstücke, Aktenpapier, Bücher Nur sauberes, trockenes und nicht beschichtetes
Papier einfüllen, Kartons zerkleinern.

Leerungsrhythmus 4‐wöchentlich
Sollte das Volumen mal nicht ausreichen, können Sie Mehrmengen an den örtlichen Wertstoffhöfen oder beim Abfallwirtschaftszentrum AWZ anliefern.

Bei regelmäßigen Mehrmengen lohnt sich möglicherweise die Bestellung weiterer Altpapiertonnen.

Aluminium ist ein wertvolles Altmetall und somit ein wichtiger Wertstoff.
Einsatzzwecke: Formteile (Tür‐ und Fensterrahmen, Träger, Profile und anderen
Einsatzzwecken aus dem Hochbau).
Für Aluminium als Verpackungen wählen Sie bitte den Eintrag Aluminium (als Verpackung).
Wohin?: AWZ, Wertstoffhöfe, private Schrotthändler
Wie vermeiden?: Anders als im Verpackungsbereich ist der Einsatz von Aluminium in den
oben beschriebenen Anwendungsbereichen nicht grundsätzlich abzulehnen. Im Hochbau
stellt sich jedoch die Frage nach der Alternative Holz und ggf. Kunststoff im Fenster‐ und
Türenbau.
Da Altaluminium ein wertvoller Rohstoff ist, ist jedes Gramm nützlich für das Recycling.
Altmetall kann an den örtlichen Wertstoffhöfen oder dem Abfallwirtschaftszentrum in
Gießen abgegeben werden.
Als weitere Möglichkeit kann es einem Schrotthändler mitgegeben werden.
Aluminium, das in Form von Dosen, Folien, Deckeln, Verschlüssen, Schalen (z.B.
Tiefkühlkost) als Verkaufsverpackung eingesetzt wurde.
Es zählen zu dieser Gruppe auch Verbundstoffe aus Aluminium und Kunststoff (z.B. Tetra‐
Packs, Chipstüten und Vakuumverpackungen).
Für Altaluminium als Abfall (z.B. Fensterrahmen) wählen Sie bitte den Eintrag Aluminium
(als sonstiger Abfall).
Bei Getränkedosen auf Pfand achten, beim Pfandsymbol zurück zum Handel.
Wie vermeiden?: Angesichts der hohen Umweltbelastung, die mit der Erstproduktion von
Aluminium einhergeht, sollten Alternativen genutzt werden.
Es gibt praktisch keinen Einsatzzweck von Aluverpackungen, der nicht auch durch ein
weniger belastendes Material erreicht werden könnte! Also Produkte mit alternativer
Verpackung wählen, die ohne Aluminium auskommen.
Die Einsammlung von Leichtverpackungen aus Aluminium bzw. Aluverbund ist Aufgabe der
„Dualen Systeme in Deutschland. Mit dem Kauf des Produkts haben Sie bereits
Einsammlung, Transport, Sortierung und Verwertung der Verpackungen bezahlt.
Damit das Alu recycelt werden kann, trennen Sie bitte immer den Aludeckel von dem
Kunststoffbecher (z.B. bei Joghurtbechern). Die Sortieranlagen erkennen sonst nicht das
Aluminium und es wird dann als Restmüll aussortiert.
Verpackungen:
Die Entsorgung von Leichtverpackungen ist Aufgabe der dualen Systeme in Deutschland.
Mit dem Kauf des Produkts haben Sie bereits Einsammlung, Transport, Sortierung und
Verwertung der Verpackungen bezahlt.
Leerungsrhythmus 14‐tägig
Zusätzlich zur Bioabfuhr wird 2x im Jahr eine Sammlung für die Gartenabfälle durchgeführt.
Außerdem können Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeindeverwaltung zusätzliche Bioabfallsäcke
beziehen. Diese haben ein Fassungsvermögen von 120 l und kosten 3,50 €, damit ist die
zusätzlich anfallende Abfallgebühr gleich bezahlt. Einfach mit Bioabfall befüllen und bei der
nächsten Leerung dazustellen.
Wie vermeiden?: Verwertung im Garten durch das anlegen oder nutzen des eigenen
Kompostes. Mit altem Astschnitt kann auch eine Benjeshecke angelegt werden.
Größere Mengen können auch im Abfallwirtschaftszentum (AWZ) und bei der
Kompostierungsanlage in der Rabenau angeliefert werden.
Wenn es nicht zu verschenken oder verkaufen ist, als Wertstoff Glas zum
Abfallwirschaftszentrum.
AWZ (Abfallwirtschaftszentrum)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1995 bis ‐1999
Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig, bitte informieren sie sich im Bereich Formulare &
Downloads unter:
Abfallwirtschaftszentrum (lkgi.de)
Pillen, Blister und halbvolle Fläschchen sind für Kinder verführerisch zum Spielen, aber
gefährlich und giftig! Altmedikamente sollten so gesammelt und aufbewahrt werden, dass
sie nicht missbräuchlich verwendet werden können! Um missbräuchlichen Umgang zu
verhindern, werden Altmedikamente im Landkreis Gießen beim Schadstoffmobil
zurückgenommen. Ebenfalls werden sie von manchen Apotheken zurückgenommen.
Bitte nicht über die Toilette entsorgen, da nur die Verbrennung Rückstandsfrei arbeitet.
Wie vermeiden?: Medikamente verordnungsgemäß einnehmen. Dadurch entstehen wenig
oder keine Arzneimittelreste
Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie
Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a.
Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen!
Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro
Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich nicht einfach abstellen!
Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im AWZ, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis
Wohin?: Zementgebundenes (fest gebundenes) Asbest kann, in spezielle Big Bags verpackt,
beim AWZ abgegeben werden.
Dort können Sie eigens für diesen Zweck hergestellte Großsäcke („Big Bags“) erwerben und
Asbestdachplatten, Baustoffe auf Asbestbasis, auch Pflanzenkübel sowie mit Asbestfasern
versetzte Materialien, verpackt in die speziellen Big Bags dort abgeben.
Beratung zur Entsorgung sowie Adressen von Entsorgern erhalten Sie bei der
Abfallberatung. Bei unbehandelten Asbeststäuben, Spritzasbest sowie Isoliermaterial mit
freiem Asbest rufen Sie bei der Abfallberatung an. Wir helfen mit Adressen von Entsorgern.
Die Entsorgung von Asbetsabfällen erfolgt in zwei Kategorien, leicht gebundenes und
fest gebundenes Asbest.
Asbestprodukte werden je nach ihrer Dichte in diese Kategorien unterteilt. Die Fasern von
fest (zement‐) gebundenem Asbest werden durch mechanische Einwirkung wie Sägen,
Bohren oder Zerschlagen freigesetzt.
Typische Produkte sind: Dach‐ und Fassadenplatten (“Eternit”), Rohre und Lüftungskanäle,
Formstücke wie Blumenkästen, sowie mit Zement verfestigte Asbestabfälle.
Bei schwach gebundenen Asbestprodukten werden die Fasern viel leichter freigesetzt, an
Bruch und Schnittkanten sind deutlich abstehende Faserbüschel erkennbar.
Typische Produkte sind: Spritzputz, Schnüre, Isolier‐ oder Dämmmatten, Brandschutzplatten
und ‐klappen, Dichtringe, Hitzeschutzkleidung, Filter, Kabelabschottungen
Nicht eindeutig zu zuordnete Produkte, müssen von einem geeigneten Sachverständigen
geprüft und entsprechend eingeordnet werden.
Asbest ist ein Schadstoff und gefährlich bei unsachgemäßer Handhabe.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zum Umgang mit Asbest: Für die Entsorgung
gibt es Vorschriften (z. B. TRGS 519). Bereits bei der Planung von Sanierungsmaßnahmen
sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten.
Asbesthaltiges darf weder verkauft noch verschenkt werden.
Nur Firmen mit entsprechendem Sachkundelehrgang dürfen mit asbesthaltigen Produkten
umgehen!
Nachspeicheröfen werden unbeschädigt als Elektrogerät angenommen, dazu das Gerät
staubdicht verpacken.
Die Verarbeitung von Asbest ist mittlerweile verboten.
Weitere Information: Bei der Be‐ und Verarbeitung oder Verwitterung können feinste, für
das menschliche Auge nicht sichtbare Fasern entstehen. Werden diese eingeatmet und
dringen in die Lunge, das Brust‐, Rippen und Bauchfell ein, können sie Asbestose,
Lungenkrebs, Bauchfelltumore hervorrufen. Vom Einatmen bis zum Ausbruch der
Krankheiten können über 10 Jahre vergehen. Gefahr besteht in der Nähe von Spritz‐ oder
Weichasbestprodukten und bei der mechanischen Verletzung von Hartasbestprodukten
durch Bearbeiten.
AWZ (Abfallwirtschaftszentrum)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1995 bis ‐1999
Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig, bitte informieren sie sich im Bereich Formulare &
Downloads unter:
Abfallwirtschaftszentrum (lkgi.de)
Gemeint ist die normalerweise beim Hausbrand entstehende Asche. Sie muss – vollkommen
ausgekühlt – als Restmüll entsorgt werden.
Gleiches gilt für Asche aus dem Holzkohlegrill.
Asche hat unter Umständen eine natürliche Schadstoffbelastung (Bodenbedingt) und ist
deshalb für die Kompostierung ausgeschlossen und muss als Restmüll entsorgt werden.
Bei gutem Ausbrand entsteht weniger Asche, dies zeigt dann auch eine geringere
Abluftbelastung an. Zum Thema Holz‐ und Brennstoffqualität gibt Ihnen Ihr
Schornsteinfegermeister Informationen.
Leerungsrhythmus 2 oder 4 wöchig
Für weiteres Volumen können Sie bei Ihrer Stadt‐ oder Gemeindeverwaltung einen speziellen
Restmüllsack (60 Liter) zum Preis von 3,50 € beziehen. Der Betrag wird erhoben um die
zusätzlich anfallende Abfallgebühr zu decken. Die Abfuhr erfolgt mit der Leerung der
Restmülltonne.
Gemeint sind hier geringere Mengen, die vor allem bei kleineren Entsiegelungsarbeiten auf
Privatgelände anfallen. Unter Umständen muss vor dem Aufbruch eine Analyse durch ein
Labor erfolgen, um die Schadstoffbelastung festzustellen. Bitte wenden Sie sich vor der
Maßnahme an die Abfallberatung!
Hier handelt es sich um Abfälle die eine spezielle Entsorgung haben.
0641 9390‐1995 bis 1999
Kleinmengen: nach Zerkleinerung auf dem eigenen Grundstück kompostieren oder in die
Biotonne (bis zu einem Durchmesser von 10 cm).
In haushaltsüblicher Menge: zur Abfuhr von Gartenabfällen (2x jährlich) bereitstellen
(gebündelt max. Durchmesser der Äste 10 cm und max. Länge 1m).
Größere Mengen beim Kompostwerk Rabenau‐Geilshausen, Zum Noll 50 bringen oder auch
zum Abfallwirtschaftszentrum, Lahnstraße 220 in Gießen.
Für Stammholz und stärkere Äste und Zweige finden sich fast immer Interessenten in der
Nachbarschaft, die das Holz nach entsprechender Lagerung als Brennstoff verwenden
können.
Baum‐ und Strauchschnitt kann gehäckselt werden und dann als Mulchmaterial eingesetzt
werden. Hächselgut kann ebefalls dem Komposthaufen oder der Biotonne zugegeben
werden, es ist gut zur Auflockerung (verhindert Gärung, Geruch und beschleunigt Abbau).
Wie vermeiden?: Kompostierung im eigenen Garten gilt als Abfallvermeidung, weil die
Bioabfälle nicht in den Kreislauf der Abfallwirtschaft hinein gelangen.
Bioabfall kann in der grüne Biotonne entsorgt werden. Bei größeren Mengen empfiehlt sich
die Anlieferung am AWZ oder dem Kompostwerk.
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ)
Lahnstraße 220
35398 Gießen
Kompostwerk Rabenau:
Zum Noll 50
35466 Rabenau
Soll ein Kraftfahrzeug endgültig stillgelegt und aus dem Verkehr gezogen werden, so ist die
Abmeldung bei der Zulassungsstelle nur mit einem Verwertungsnachweis möglich. Einen
solchen Verwertungsnachweis können nur Innungsbetriebe des Kraftfahrzeugs Handwerks
oder anerkannte Altauto‐Verwertungsbetriebe ausstellen. Wer dies unterlässt und sein
Fahrzeug illegal abstellt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Allein bei der Produktion eines Mittelklassefahrzeugs fallen ca. 18 t Abfälle an. Grundsätzlich
stellt sich die Frage, ob Sie für Ihre Bedürfnisse ein eigenes Auto benötigen. Neben dem
Öffentlichen Personennahverkehr bieten sich das Carsharing (Stattauto), Mietwagen oder
Mitfahrzentralen oft als preiswertere Alternative an. Für kürzere Strecken kann sich auch ein
Elektroauto oder Fahrrad lohnen!
Hier handelt es sich um Abfälle die eine spezielle Entsorgung haben.
0641 9390‐1995 bis 1999
Was?: Schadstoff „Besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ ‐ die durchgestrichene
Tonne zeigt an, dass Batterien nicht in den Restmüll gelangen dürfen.
Wohin?: Rücknahme im Handel beim Kauf einer neuen Batterie, beim Schadstoffmobil und
dem Abfallwirtschaftszentrum in Gießen
Starterbatterien aus Kraftfahrzeugen unterliegen der Batterieverordnung. Für diese Art der
Batterien gibt es besondere Regelungen. Beim Kauf einer neuen Batterie wird entweder ein
Pfand erhoben oder es erfolgt ein Austausch mit der Altbatterie. Wer Batterien verwendet,
ist zur Rückgabe nach dem Gebrauch verpflichtet. Wer Batterien verkauft, ist zu deren
Rücknahme verpflichtet.
Batterien enthalten Schwefelsäure als Elektrolyt und Blei/ Bleidioxid als Elektrodenmaterial.
Blei ist giftig und Schwefelsäure ist ätzend. Bei sachgemäßem Recycling können das Blei
und die Säure wiederverwertet werden.
Dieser Abfall kann im Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) oder bei entsprechenden Händlern
zurück‐ oder abgegeben werden.
AWZ (Abfallwirtschaftszentrum)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1995 bis ‐1999
Wenn die Sicherheitsvorgaben noch erfüllt sind, kann der Kindersitz weitergegeben werden.
Prüfen Sie, ob Sie den Gegenstand verschenken können.
Als Möglichkeiten haben Sie:
Das Verschenkregal im AWZ (Abfallwirtschaftszentrum),
den Internetverschenkmarkt “kost’ nix” www.lkgi.de oder in der App
sowie Tauschbörsen und andere Angebote die ebenfalls im Internet zu finden sind.
Wertstoffhöfe der Gemeinden
Lage und Öffnungszeiten Auskunft darüber in der APP im Landratsamt, Gemeinden, Presse
AWZ (Abfallwirtschaftszentrum)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1995 bis ‐1999
private Schrottsammler
Autopflegemittel enthalten Lösemittel, Wachse und oder andere Inhaltsstoffe, die für die
Einstufung als Schadstoff verantwortlich sind.
Wie vermeiden?: Bedarfsgerechter Einkauf sorgt dafür, dass die Pflegemittel vor dem
möglichen Eintrocknen aufgebraucht sind.
Restentleerte Verpackungen können in den Gelben Sack.
Schadstoff „gefährlicher Abfall“ – meist gekennzeichnet durch Gefahrenhinweise wie
Symbole für ätzend, feuergefährlich o.a.
Diesen Abfall zum Schadstoffmobil bringen!
Pro Sammeltag Abgabe von höchstens 100 kg und nicht mehr als 20 kg oder Liter pro
Gefäß. Abgabe möglichst im Originalgefäß und persönlich nicht einfach abstellen!
Jeden Samstag von 9 ‐ 12 Uhr im AWZ, Lahnstraße 220, 35398 Gießen
Jeden 1. Freitag im Monat in Laubach, Auf der Helle, 35321 Laubach
2x im Jahr Anfahrt jeder Ortschaft im Landkreis
‐ Reifenhandel, Altreifenhandel
‐ kostenpflichtige Abgabe am Abfallwirtschaftszentrum AWZ
AWZ (Abfallwirtschaftszentrum)
Lahnstraße 220; 35398 Gießen
Montag bis Freitag 8 ‐ 12:15 Uhr und 13 ‐ 17 Uhr
Samstag 8 ‐ 14 Uhr mit Schadstoffmobil von 9 ‐ 12 Uhr
0641 9390‐1995 bis ‐1999
Bestimmte Abfälle sind kostenpflichtig, bitte informieren sie sich im Bereich Formulare &
Downloads unter:
Abfallwirtschaftszentrum (lkgi.de)
Kraftfahrzeugteile, die bei der Eigenreparatur anfallen, sind zu Autoteileverwerter zu bringen.
Beim Händler, bei dem Sie das Neu‐ oder Gebrauchtteil gekauft haben.
Sollte es sich um schadstoffhaltige Teile (z.B. Stoßdämpfer) handeln, ist besondere Sorgfalt
geboten. Auf keinen Fall dürfen bestimmte Betriebsflüssigkeiten in die Umwelt, den Boden
und in die Kanalisation gelangen.
Bitte rufen Sie bei der Abfallberatung an.
0641 9390‐1995 bis 1999