Ganztagsangebote

Die ganztägig arbeitenden Schulen im Landkreis Gießen sind nach verschiedenen Angebotsformen organisiert. Der Landkreis als Schulträger gewährleistet, dass für die Umsetzung der Mittagsverpflegung Personal zur Verfügung steht und stellt die räumlichen sowie materiellen Voraussetzungen für das Ganztagsangebot sicher. Im Ganztagsbereich soll die folgende Mindestausstattung an Räumlichkeiten gegeben sein: Mensa, Schulbibliothek, Räume für Hausaufgabenhilfe, Bereiche für Arbeitsgruppen und Betreuung sowie Ruhe- und Bewegungsbereiche. Im „Pakt für den Ganztag“ begleitet der Schulträger die pädagogische und sächliche Etablierung, Umsetzung und Weiterentwicklung dieses verlässlichen Bildungs- und Betreuungsangebots an den Grundschulen im Landkreis Gießen.

Mittagessen

Vier Formen von Ganztagsangeboten stehen den Schulen zur Auswahl:

Profil 1

Schulen mit Ganztagsangeboten “Profil 1” decken an mindestens drei Tagen in der Woche ein Angebot zwischen 7.30 Uhr und 14.30 Uhr ab. Die Teilnahme ist für die Schüler:innen freiwillig. Nach Anmeldung durch die Eltern besteht eine Verbindlichkeit zur Teilnahme für den Anmelungszeitraum.

Profil 2

Schulen mit Ganztagsangeboten “Profil 2” bieten an fünf Tagen in der Woche ein Angebot von 7.30 Uhr bis 16/17 Uhr. Die Teilnahme ist für die Schüler:innen freiwillig. Nach Anmeldung durch die Eltern besteht eine Verbindlichkeit zur Teilnahme für den Anmeldungszeitraum.

Pakt für den Ganztag (PfG)

Die im Rahmen des „Pakts für den Nachmittag“ ganztägig arbeitenden Grundschulen bieten ein Bildungs- und Betreuungsangebot an fünf Tagen in der Woche. Eltern entscheiden sich zwischen Angebot A (7.30/7.45 Uhr bis 14.30/15 Uhr) oder Angebot B (7.30/7.45 Uhr bis 16.30/17 Uhr). Die Teilnahme ist für die Schüler:innen freiwillig. Nach Anmeldung durch die Eltern besteht eine Verbindlichkeit zur Teilnahme für den Anmeldungszeitraum.

Profil 3

Schulen mit Ganztagsangeboten “Profil 3” bieten an fünf Tagen in der Woche Betreuung, Unterricht und Ganztagsangebote von 7.30 Uhr bis 16/17 Uhr. Die Teilnahme ist für alle Schüler:innen oder für einen definierten Teil der Schülerschaft verpflichtend. Ziel aller ganztägigen Angebotsformen der Schulen ist es, Bildung, Betreuung und soziales Lernen miteinander zu verknüpfen.

Die zehn Bausteine – die Ganztagsschule…

1) …ist räumlich, sachlich und personell so ausgestattet, dass sie den individuellen Ansprüchen aller Kinder und Jugendlichen auf umfassende Bildung und Betreuung gerecht werden kann. Die erheblichen zusätzlichen Investitionen und Kosten in die präventive Arbeit der Ganztagsschule reduzieren die immensen Folgekosten, die durch unzureichende Bildung und ungesunde Lebensführung entstehen.

2) …ermöglicht durch eine verbesserte Zeitstruktur die Rhythmisierung des schulischen Lernens und schafft damit eine neue Schulkultur. Arbeiten, Lernen und Freizeit werden durch eine Entzerrung des Vormittags auf den gesamten Tag verteilt. Dieser Wechsel von Anspannung und Entspannung, von Phasen gemeinsamen und individuellen Lernens, unterstützt und fördert die Lernprozesse.

3) …ermöglicht fächerübergreifendes, projektorientiertes aber auch handlungs- und kompetenzorientiertes Lernen. Dabei berücksichtigt die Ganztagsschule besonders die Heterogenität der Schülerschaft. In einer angemessenen Mischung aus Bildungs-, Betreuungs-, Förder-, und Freizeitangeboten werden die Lern- und Freizeitbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen gefördert.

4) …ermöglicht eine neue Übungs- und Aufgabenkultur. Sie gibt Zeit zum Üben und zur Integration von Aufgaben in den Tagesablauf. Durch ein Konzept für eine Lern- und Aufgabenkultur können die traditionellen Hausaufgaben an der Ganztagsschule entfallen.

Schulsport

5) …schafft die Rahmendbedingungen für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Als eine Schule, die alle Kinder willkommen heißt, macht sie den Prozess der Inklusion erst möglich.

6) …bietet Raum und Zeit für persönliche Begegnung zwischen Schüler:innen, Lehrkräften, Eltern sowie allen an der Schule tätigen Mitarbeitenden. Sie ermöglicht stabile persönliche Beziehungen, die eine wichtige Voraussetzung für den Lernerfolg sind.

7) …entwickelt sich zur gesunden Schule durch ein breit angelegtes Bewegungsangebot und ein gesundheitsförderndes Verpflegungskonzept. Auch durch die Gestaltung von Räumen und Außenflächen der Schule werden wesentliche Aspekte einer ökologischen Erziehung an der Ganztagsschule besser umgesetzt.

8) …fördert das soziale Engagement von Kindern und Jugendlichen durch ihre Teilhabe und Mitbestimmung an der Gestaltung der Schule. Die Ganztagsschule unterstützt Eltern in ihrem Erziehungsauftrag durch angemessene Beratung und sie kooperiert eng mit ihnen im Sinne einer Erziehungspartnerschaft. Auch durch das Engagement in einem Förderverein werden die Eltern in die Arbeit der Ganztagsschule eingebunden.

9) …ermöglicht die Bildung einer Schulgemeinschaft durch entsprechende Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen. Schüler:innen, Lehrkräfte, Sozialpädagogen, ehrenamtlich Beschäftigte, Eltern, Künstler, Handwerker sowie Verwaltungsangestellte wirken in dem ganzheitlichen Konzept der Ganztagsschule zusammen.

10) …öffent sich zur Kommune mit allen außerschulischen Partnern des sozialen Umfelds. Sie integriert sich als Schule in der Kommune durch das Konzept einer kommunalen Bildungslandschaft. Bei der Kooperation der verschiedenen Institutionen, Vereine und Akteure der Bildung und Erziehung kommt den Kommunen und Schulträgern eine besondere Verantwortung zu.

Zuschüsse für Bildungs- und Betreuungsangebote an Grundschulen

Kreiszuwendungen

Der Landkreis Gießen fördert Betreuungsangebote von Elternvereinen von Grund- und Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernhilfe“ nach einer eigenen Kreisrichtlinie. Schwerpunkt ist hierbei die direkte Förderung, orientiert an der tatsächlichen Zahl der betreuten Kinder je Verein. Dies sind 110 Euro pro Kind und Schuljahr.

Der Landkreis Gießen stellt einen Betrag in Höhe von 220 Euro pro Schuljahr für jedes für mindestens fünf Tage pro Woche bis 14:30 Uhr angemeldete Kind für Angebote im Rahmen des „Pakts für den Ganztag“ zur Verfügung.

Landeszuwendungen

Neben dieser Richtlinie gibt es eine Förderung aus Landesmitteln für die betreuten Grundschulen, die sich überwiegend in Trägerschaft von Förder- oder Elternvereinen befinden. Das Land Hessen stellt hier dem Schulträger für alle Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernhilfe“ Mittel in Höhe von 5112,96 Euro je Schule und Jahr zur Verfügung. Nach den Vorgaben des Landes entscheiden die Schulträger entsprechend der Bedürfnisse vor Ort über den Einsatz dieser Mittel.

Ganztägig arbeitende Schulen und Pakt für den Ganztag

Im Rahmen der Ganztagsangebote an Schulen hat das Hessische Kultusministerium ein Förderprogramm verabschiedet. Diese Mittel können alle Schulen im Landkreis für die Umsetzung eines schulischen Ganztagsangebots beantragen. Der Schulträger erhält im Rahmen eines Zuwendungsbescheids für den Ganztagsbereich Stellen oder Mittel und verwaltet diese. Die zugewiesenen Stellen des Hessischen Kultusministeriums für den Ganztagsbereich kann die Schule für Personal- und Sachkosten ausgeben.