Ausweise und Ausweisersatz

Wer sich als ausländische Person in Deutschland aufhalten will, muss einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz haben. Zuständig für die Ausstellung oder Verlängerung von Pässen sind grundsätzlich die Botschaften oder Generalkonsulate der jeweiligen Herkunftsstaaten.

Nur wenn die Person Flüchtling im Sinn der Genfer Flüchtlingskonvention ist, im Bundesgebiet die Rechtstellung als staatenlose ausländische Person hat oder auf zumutbare Weise von seinen Heimatbehörden keinen Pass oder Passersatz bekommen kann, kann von der Ausländerbehörde des Landkreises ein Passersatzpapier ausgestellt werden.

Terminvereinbarung

Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind nur mit Termin möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt über ein Online-Reservierungssystem. Dabei muss der eigene Name oder der Name einer bevollmächtigten Person angegeben werden, ebenso eine E-Mail-Adresse, an die eine Reservierungsbestätigung verschickt wird. Darin ist auch ein Link zur Stornierung enthalten, falls der vereinbarte Termin abgesagt werden muss.

Reiseausweis für geflüchtete, staatenlose oder ausländische Personen

Ein Reiseausweis ist ein Passersatzpapier. Es gibt ihn in drei Arten: für Geflüchtete, Staatenlose und ausländische Personen. Er wird als ePass mit einem Speichermedium ausgestellt. Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres erhalten einen Reiseausweis ohne Speichermedium. Auf besonderen Wunsch kann auch der Kinderpass mit Speichermedium versehen werden.

Nur in besonderen Fällen darf ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden, zum Beispiel dann, wenn eine wichtige Reise verhindert würde, weil es bis zur Herstellung des ePasses zu lange dauert. Ein solcher vorläufiger Reiseausweis gilt maximal ein Jahr.

Weil der Reiseausweis von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt wird, sollte man sich zwei bis drei Monate vor Ablauf wegen der Verlängerung bei der Ausländerbehörde melden.

Ausweisersatz für ausländische Personen

Es gibt auch Situationen, in denen jemand nur vorübergehend keinen Pass oder Passersatz hat. Dann ist es möglich, einen Ausweisersatz zu beantragen. Mit ihm kann man nicht reisen, sondern sich nur im Land ausweisen. Über die Ausstellung eines solchen Ausweisersatzes entscheidet die Ausländerbehörde.

Ein Reisepass guckt aus einer braunen Ledertasche heraus. Das Wort "Reisepass" ist zu lesen.