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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Schaubild, auf dem das Einreiseverfahren dargestellt ist.Visumspflichtige Ausländer benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel.

 

Wenn Sie länger als 90 Tage im Bundesgebiet bleiben oder hier eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten, benötigen Sie vor der Einreise ein Visum als Aufenthaltstitel. Dieses ist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung, also der Botschaft oder dem Generalkonsulat, erhältlich. Hierbei ist die genaue Angabe des beabsichtigten Aufenthaltszwecks notwendig, vom Sprachkurs, Studium über wissenschaftliche Zwecke, Familienzusammenführung, Au-Pair bis zu sonstigen Arbeitsaufnahmen.

 

Staatsangehörige der EU, der Europäischen Freihandelsassoziation und des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz), der USA, Kanada, Japan, Israel, Australien, Neuseeland sowie der Republik Korea sind hiervon ausgenommen. Sind Sie Staatsangehöriger eines dieser Staaten und wollen sich länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Dieser wird nach der Einreise bei der Ausländerbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragt.

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