mehr Kontrast
Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Eine Frau begrüßt eine Frau mit Koffer in der Hand.Möchten Sie Freunde oder Verwandte, die aus dem Ausland kommen und mit einem Visum einreisen wollen, zu einem Besuch oder als Tourist bis zu 90 Tagen pro Halbjahr einladen? Dazu ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung erforderlich. Mit ihr verpflichten Sie sich, für die Dauer des Aufenthaltes Ihres Gastes für alle durch diesen eventuell hier entstehenden öffentlichen Kosten aufzukommen.

 

Die Verpflichtungserklärung wird während Ihrer Vorsprache von der Ausländerbehörde gefertigt. Diese muss von Ihrem Gast mit einer Kopie der deutschen Auslandsvertretung bei der Visabeantragung vorgelegt werden. Die deutsche Auslandsvertretung entscheidet, ob und wie lange das Visums erteilt werden kann.

 

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • ein amtliches Ausweisdokument wie einen Personalausweis oder Reisepass und bei ausländischen Staatsangehörigen der Aufenthaltstitel
  • bei Arbeitnehmern die aktuellen Einkommensnachweise der letzten drei Monate (z.B. Gehaltsnachweise, Renten- und/oder Arbeitslosengeldbescheid)
  • bei Selbstständigen eine Bescheinigung Ihres Steuerberaters über den durchschnittlichen monatlichen Nettogewinn
  • Angaben der vollständigen Personalien und der Heimatanschrift Ihres Besuchers, wenn möglich mit Passnummer Ihres Besuchers.  

 

Sollten Sie keine finanzielle Verpflichtung für Ihren Gast übernehmen wollen oder können, hat Ihr Gast die Möglichkeit bei der deutschen Auslandsvertretung ausreichende finanzielle Mittel nachzuweisen.


Wichtige Hinweise:

  • Die Verpflichtungserklärung muss persönlich durch den Gastgeber oder die Gastgeberin abgegeben werden. Andere Familienangehörige sind dazu stellvertretend nicht berechtigt.
  • Bitte bedenken Sie, dass Ihr Gast bei der Deutschen Auslandsvertretung eine ausreichende Krankenversicherung nachweisen muss.

 

Es ist die Ausländerbehörde zuständig, in deren Bereich der Einladende seinen Wohnsitz hat. Die Verwaltungsgebühr beträgt 29 Euro.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Ausländer und Personenstandswesen

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

auslaenderbehoerde@lkgi.de

 ve-abh@lkgi.de

 

Tel. 0641 9390-3515

Fax 0641 9390-1721

Wir sind für Sie da

Montag bis Donnerstag
8 - 16 Uhr

Freitag

8 - 14 Uhr

 

Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin.