Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können die „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG“ erhalten. Wer einen solchen Aufenthaltstitel besitzt, kann sich unter erleichterten Voraussetzungen in fast allen anderen EU-Ländern niederlassen.
Erleichterungen gibt es im Wesentlichen bei den Einreisevorschriften. Die nationalen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen des anderen EU-Staates müssen allerdings erfüllt werden. Das gilt insbesondere auch für Regelungen zur Arbeitsaufnahme und zum Familiennachzug.
Eine „Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG“ erlischt
- nach 12 Monaten im Fall der Ausreise aus dem Gebiet der EU und
- nach 6 Jahren bei einem Aufenthalt in einem anderen EU-Staat
(ausgenommen Großbritannien, Irland und Dänemark).