Trichinellen (Trichinen, Trichinella spp.) sind kleine ca. 1 mm lange Fadenwürmer. Sie leben als Parasiten in der Skelettmuskulatur von Säugetieren, Vögeln und Reptilien. Die Übertragung auf einen neuen Wirt – so auch auf den Menschen - erfolgt durch den Verzehr von rohem Fleisch, welches die infektionsfähigen Muskellarven enthält. So können der Verzehr larvenhaltiger Rohwürste, Schinken oder Gehacktem, das nicht durcherhitzt wurde, eine Infektionsquelle für den Menschen darstellen. Die Vermehrung des Parasiten findet in der Darmschleimhaut des Wirtes statt. Etwa eine Woche nach Infektion wandern die Larven in die Muskulatur und werden dort verkapselt.
Aktuelle Meldungen
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Trichinellose beim Menschen
Mit Trichinellen infiziertes Fleisch kann beim Menschen die Infektionskrankheit „Trichinellose“ hervorrufen. Sie ist eine mild bis schwer verlaufende Erkrankung und in Deutschland meldepflichtig. Ihre Symptome sind zu Beginn der Infektion meist unspezifisch mit Schwäche, Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Im späteren Verlauf der Erkrankung können auch Fieber, Muskelschmerzen und Ödeme im Augenbereich auftreten. Wegen der seit 1937 in ganz Deutschland geltenden obligatorischen Trichinenuntersuchung (bei den als Infektionsquelle für den Menschen in Frage kommenden Haus- und Wildtierarten) ist die Krankheit in Deutschland jedoch sehr selten. In den letzten Jahren wurden meist nicht mehr als 10 Fälle pro Jahr gemeldet.
Trichinenuntersuchung
Für einige Tierarten, wie Hausschweine, Wildschweine, Pferde, Füchse, Dachse oder Waschbären ist im Rahmen der Fleischuntersuchung vor dem Verzehr eine Untersuchung auf Trichinen vorgeschrieben.
Ablauf der Trichinenuntersuchung
Trichinellenlarven sind mit bloßem Auge nicht zu erkennen.
Zur Untersuchung auf Trichinen wird dem Tierkörper nach der Schlachtung oder dem Erlegen eine kleine Fleischprobe (10 g), meist aus dem Zwerchfellpfeiler, entnommen. Im Trichinenuntersuchungslabor wird diese zusammen mit weiteren Proben zerkleinert und in einer Lösung aus Salzsäure und dem Verdauungsenzym Pepsin gerührt ("Magnetrührverfahren" oder auch "Verdauungsmethode" genannt).
Das Fleisch wird bei diesem Verfahren künstlich verdaut und eventuell vorhandene Trichinenlarven werden freigesetzt. Im Anschluss werden die Proben mikroskopisch ausgewertet.
Werden Larven gefunden, müssen alle Tierkörper noch einmal einzeln untersucht werden und das Fleisch des positiven Tieres / der positiven Tiere wird nicht zum Verzehr zugelassen.
Trichinenuntersuchung im Landkreis Gießen
Abgabe von Trichinenproben:
Öffnungszeiten – Trichinenlabor
Das Trichinenlabor in Gießen befindet sich beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen.
Die Öffnungszeiten des Trichinenlabors sind folgende:
Montag 07:30 – 13:30 Uhr. Letzter Ansatz 11:15 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr. Letzter Ansatz 09:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr. Letzter Ansatz 09:00 Uhr
Außerhalb der oben genannten Öffnungszeiten des Trichinenlabors sind die Trichinenproben festverschlossen am Standort Riversplatz in Gießen in den Einwurfschacht am Gebäude A einzuwerfen. Der Einwurfschacht befindet sich an der Stirnseite, die zur Ein- und -ausfahrt ausgerichtet ist.
Der Einwurf wird zu folgenden Zeiten geleert:
Montag 07:30 und 11:00 Uhr. Untersuchung erfolgt am gleichen Tag
Mittwoch 09:00 Uhr. Untersuchung erfolgt am gleichen Tag
Freitag 09:00 Uhr. Untersuchung erfolgt am gleichen Tag
Trichinenproben, die nach den oben angegebenen letzten Ansätzen angeliefert bzw. nach den letzten Leerungen in den Trichinenkasten eingelegt werden, können erst am darauffolgenden Öffnungstag des Labors untersucht werden.
Der Kasten zum Einwurf der Trichinenproben am Rathaus Hungen wird zu folgenden Zeiten geleert:
Montag 10:30 Uhr. Untersuchung erfolgt am gleichen Tag
Mittwoch 08:00 Uhr. Untersuchung erfolgt am gleichen Tag
Freitag 08:00 Uhr. Untersuchung erfolgt am gleichen Tag
Trichinenproben, die nach den oben genannten Leerungen in den Trichinenkasten eingelegt/ in den Einwurfschacht eingeworfen werden, können erst am darauffolgenden Öffnungstag des Labors in Gießen untersucht werden.
In der warmen Jahreszeit sind unbedingt Kühlelemente beizulegen.
Bitte werfen Sie die Trichinenprobe bei der Abgabe der Proben in Hungen zeitnah zu den Leerungen des Trichinenkastens ein!
Freigabe des Wildes:
Die Freigabe des Wildes erfolgt nach Abschluss der Untersuchung in der Regel durch Zusendung des Wildursprungsscheins (mit Angabe des Freigabezeitpunktes) per E-Mail oder Fax!
Ohne Erhalt einer schriftlichen Freigabe darf am Tag nach dem nächsten Untersuchungstag ab 18:00 Uhr über das Wild verfügt werden (z.B. Probenabgabe Freitag 10:00 Uhr, Verfügbarkeit ohne Erhalt einer schriftlichen Freigabe ab Dienstag 18:00 Uhr).
Bei positivem Befund wird umgehend per Telefon, E-Mail oder Fax informiert.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass, falls der Aufbruch bzw. Teile davon wie z. B. die Leber, für den menschlichen Verzehr verwertet werden sollen, auch erst nach Freigabe durch das Labor verwertet oder abgegeben werden dürfen. Nur das Abschwarten ist vor Abschluss der Trichinenuntersuchung erlaubt.
Bußgeldtatbestände
Bußgeldtatbestände im Zusammenhang mit der Trichinenuntersuchung (§ 24 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Tier-LMHV):
1. Bußgeldtatbestand bei fehlender Anmeldung zur Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen und Dachsen für den eigenen häuslichen Verbrauch gemäß § 2 b Abs. 1 Nr. 2 oder Abs. 2 Satz 1 Tier-LMHV.
2. Bußgeldtatbestand bei Be- und Verarbeitung von Wild für den eigenen häuslichen Verbrauch vor Abschluss der erforderlichen Untersuchungen gemäß § 2 c Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Tier-LMHV.
Punkt 2 bedeutet, dass die Weiterverarbeitung des Stück Wildes für den eigenen häuslichen Gebrauch erst erfolgen darf, wenn das negative Untersuchungsergebnis vom Trichinenlabor in Gießen vorliegt und ein Mitarbeiter des Trichinenlabors dem Jäger bis zu diesem Zeitpunkt nicht mitgeteilt hat, dass Trichinen nachgewiesen worden sind.
Straftatbestände
Straftatbestände im Zusammenhang mit der Trichinenuntersuchung und der Be- und Verarbeitung von Wild:
Inverkehrbringen eines Tierkörpers oder Fleisch von Wildschweinen oder Dachsen vor Abschluss der amtlichen Untersuchung auf Trichinen
Abgabe von kleinen Mengen Wild unausgeweidet an den Verbraucher.