Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist zum Schutz der Verbraucher da. Sie stellt sicher, dass alle Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Kosmetika, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen wie Trinkgefäße, Kochgeschirr, Zahnbürsten, Kämme, Bekleidung oder Verpackungen von Lebensmitteln eingehalten, Gefahren abgewendet und Verstöße gegen die Rechtsvorschriften geahndet werden.
Eine wirkungsvolle Lebensmittelüberwachung ist der beste Garant für den Verbraucherschutz.
Sie beginnt bereits im Stall und erstreckt sich auf alle Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen bis zum Kauf durch den Endverbraucher. Die Amtstierärzte achten in Zusammenarbeit mit den Lebensmittelkontrolleuren und den Untersuchungsämtern darauf, dass in allen lebensmittelverarbeitenden Betrieben die einschlägigen Hygienevorschriften eingehalten werden. Dies geschieht in Form von regelmäßigen, unangemeldeten Betriebskontrollen und Probenahmen, zum Beispiel auf Salmonellen.
Alle Lebensmittelbetriebe, wie Gaststätten, Metzgereien, Supermärkte bis hin zu Imbissbuden, aber auch Straßenfeste unterliegen den Hygienekontrollen. Ferner informieren und beraten die Mitarbeiter des Amtes auch Betriebe, Herstellervereinigungen sowie Innungen in Fragen der Hygiene und halten engen Kontakt zu Verbraucherverbänden.
Im Landkreis Gießen sind über 2600 Lebensmittelbetriebe vorhanden, die regelmäßig überprüft werden müssen. Die Mindestkontrollfrequenz ist in Abhängigkeit von der Betriebsart und dem Risikobereich gesetzlich festgelegt. Je nach Empfindlichkeit der hergestellten Produkte variieren die Kontrollintervalle zwischen arbeitstäglich und drei Jahren.
Fragen und Beschwerden besorgter Bürgerinnen und Bürger werden in der Dienststelle vertraulich behandelt, dort können auch Beschwerdeproben abgegeben werden.
Im Bereich Fleischhygiene wird eine geordnete Fleischuntersuchung im gesamten Landkreis gewährleistet. In der Regel untersuchen nebenamtliche Mitarbeiter, also amtliche Tierärzte und Fleischkontrolleure, jedes Schlachttier vor und nach der Schlachtung. Dadurch soll der Mensch vor Tierkrankheiten sowie auch vor eventuell noch im Fleisch vorhandenen Resten von Tierarzneimitteln geschützt werden. Nach derartigen Stoffen wird bei der Rückstandsuntersuchung regelmäßig gefahndet.
Die gesamte Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterliegt der Beaufsichtigung durch den Amtstierarzt.
Die Lebensmittel- und Fleischhygieneüberwachung beinhaltet:
- Verbraucherschutz durch Kontrollen und Probenentnahmen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion und Verarbeitung
- Vorbeugender Gesundheitsschutz durch obligatorische Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Spezielle Rückstandsuntersuchungen
- Überwachung der Eigenkontrollen der Betriebe
- Einfuhrkontrollen bei Lebensmitteln aus Drittländern
- Beratung der Betriebe und Verbraucher/innen
- Verfolgung von Verbraucherbeschwerden