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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Eine Pfote und die Hand eines Menschen berühren sich.Der Tierschutz hat insbesondere nach Aufnahme in das Grundgesetz einen hohen Stellenwert erhalten. Ein falsches Verständnis von Tierschutz und vermeintlicher Tierliebe sind ebenso Ursache von Haltungsproblemen wie die Haltung von Tieren zur Kompensation persönlicher psychischer oder physischer Defizite.

 

Während die privaten Tierhaltungen in der Regel nach Bürgerbeschwerden überprüft werden, unterliegen die landwirtschaftlichen und gewerblichen Tierhaltungen einer regelmäßigen Kontrolle.

 

 

 

Hierzu zählen Tiertransporteure und deren Fahrzeuge, Schlachthöfe, Tierversuchseinrichtungen, Zoohandlungen, Zirkusbetriebe, Reit- und Fahrbetriebe oder auch Tierpensionen. Beratungen und Stellungnahmen zu Bauplänen gewerblicher Tierhaltungen dienen der frühzeitigen Vermeidung tierschutzrelevanter Fehler beim Stallbau.
 
Der Tierschutz beinhaltet:

  • Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßiges Überprüfen von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen
  • Kontrolle von privaten Tierhaltungen nach Bürgeranzeigen
  • Überwachung von Tiertransporten
  • Kontrolle von Tierversuchen und Tierversuchseinrichtungen
  • Aufklärung und Beratung über artgerechte Tierhaltungen


Verstöße gegen die bestehenden Rechtsvorschriften werden in der Regel mit Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren geahndet. In besonders schlimmen Fällen kann die sofortige  Fortnahme von Tieren angeordnet werden.