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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Tierkörperbeseitigung

Soziales Gesundheit Tiere und Verbraucherschutz Tierseuchen Tierschädel 58886373Die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen aus Tierkörperteilen muss fachgerecht erfolgen, um eine Übertragung von Tierseuchenerregern und anderen Krankheitserregern zu verhindern. Das 'Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsrecht' regelt, dass tote Tiere über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden müssen.

Die für den Landkreis Gießen zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt erreichen Sie wie folgt:
 
SecAnim Südwest GmbH

Niederlassung Hüttenfeld
Außerhalb 5
68623 Lampertheim
Telefon: 06256 8520
Fax: 06256 1688
E-Mail: lampertheim@secanim.de.

 

Über die SecAnim-App können Sie ebenfalls die Abholung toter Tiere anmelden.

 
 

Haus- bzw. Heimtiere

Als Heimtiere gelten alle Tiere, die normalerweise von Menschen zu anderen Zwecken als landwirtschaftlichen Nutzzwecken gefüttert und gehalten, jedoch nicht verzehrt werden.
 
Einzelne Tierkörper von verstorbenen kleinen Heimtieren, eingeschlossen Hund oder Katze, dürfen auch auf eigenem Gelände oder auf einen registrierten Tierfriedhof unter einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, vom Rand der Grube gemessen, vergraben werden. Voraussetzung ist, dass das Grundstück nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen liegt und sich nicht im Wasserschutzgebiet befindet.
 
Weiterhin können verstorbene Haustiere und seit 2017 auch Pferde in zugelassenen Tierkrematorien eingeäschert werden. Für die Einäscherung von Pferden ist allerdings eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, welche das für den Herkunftsort zuständige Veterinäramt ausstellt.
 
Selbstverständlich können Heimtiere und Pferde auch über die Tierkörperbeseitigung entsorgt werden.