Die Tierseuchenbekämpfung, vor allem die Bekämpfung der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten, sogenannte Zoonosen, ist nach wie vor eine der wichtigsten Aufgaben des Amts für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Die Bedeutung der Tierseuchenbekämpfung besteht in der Abwehr gesundheitlicher Gefahren für Tierbestände und den Menschen sowie dem damit verbundenen Schutz vor erheblichen wirtschaftlichen Schäden.
Früher gefürchtete Tierseuchen wie Tuberkulose, Brucellose, Tollwut, Leukose haben inzwischen durch intensive Anstrengungen der Veterinärverwaltung ihre Schrecken verloren. Andere Seuchen und Krankheiten, wie Salmonellose, Schweinepest, Geflügelpest (Vogelgrippe), Blauzungenkrankheit oder Maul- und Klauenseuche machen dem Amt jedoch immer noch große Sorgen und viel Arbeit.
Welche ökonomischen Schäden hochinfektiöse Tierseuchen verursachen können, belegt das Maul- und Klauenseuchegeschehen in Großbritannien mit Gesamtkosten von über 10 Milliarden Euro überdeutlich.
Die lückenlose Kennzeichnung unserer Nutztiere durch Ohrmarken oder Mikrochips und deren Erfassung in zentralen Datenbanken erleichtert den Nachweis der Wege der Seuchenverschleppung.
Ein EU-weit einheitliches Melde- und Berichtswesen sind weitere Bausteine moderner Tierseuchenbekämpfung, ebenso wie moderne Tierkörperbeseitigungsanlagen, in denen verendete Tiere, Schlachtabfälle und seuchenhygienisch bedenkliche Stoffe sicher entsorgt werden können. Diese Anlagen unterliegen der amtstierärztlichen Überwachung, genauso wie Biogasanlagen, in denen neben Gülle und nachwachsenden Rohstoffen auch Speiseabfälle verarbeitet werden.
Die Tierseuchenbekämpfung beinhaltet:
- Regelmäßige Kontrollen auf Seuchenfreiheit durch die Untersuchung von Tieren und Proben
- lückenlose Tierkennzeichnung durch Ohrmarken oder Mikrochips
- Europaweites EDV-gestütztes Melde- und Berichtswesen
- schnelle Diagnose bei Seuchenverdacht
- Krisenmanagement beim Auftreten von Tierseuchen
- sichere Tierkörperbeseitigungs- sowie seuchenhygienisch unbedenkliche Biogasanlagen
- Einfuhrkontrollen
Die Umsetzung und Einhaltung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften in den Mitgliedstaaten wird durch Sachverständige der Europäischen Kommission überprüft. Defizite und Versäumnisse können zur Verhängung von gravierenden Sanktionen oder der Verweigerung von Finanzierungshilfen führen.