Untersuchungsverpflichtungen Bovine Herpesvirus Infektion Typ 1 (BHV1), Brucellose, Enzootische Leukose und Bovine Virusdiarrhoe (BVD)
Nach der BHV1-Verordnung müssen Rinderbestände in der Regel jährlich auf BHV1 untersucht werden. Die jährlichen Kontrolluntersuchungen können alle 3 Jahre mit den Untersuchungen auf Brucellose und Enzootische Leukose kombiniert werden. Außerdem gibt es die Verpflichtung, alle Rinder im ersten Lebensmonat auf Bovine Virusdiarrhoe (BVD) untersuchen zu lassen.
Einen Überblick über Untersuchungsverpflichtungen geben die Merkblätter des Landkreises Gießen und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV).
Am 26. März 2020 hat das Land Hessen neue BHV1-Ausführungshinweise für den Schutz von Rinderbeständen vor Infektionen mit dem Bovinen Herpesvirus- Typ 1 (BHV1) und für die Sanierung infizierter Rinderbestände erlassen. Die Hessische Allgemeinverfügung zum Vollzug der BHV1-Verordnung vom 13.06.2014 ist weiterhin gültig.