Veröffentlicht am: 27.11.2023|Kategorien: Veterinärwesen und Verbraucherschutz|

Blauzungenkrankheit: Neue Einschränkungen beim Verbringen von Tieren nach Hessen

Veterinäramt informiert über geänderte Tierseuchen-Situation

Wer Rinder, Schafe, Ziegen und bestimmte andere Tierarten hält, sollte unbedingt die geänderte Situation rund um die ansteckende Blauzungenkrankheit (BTV) beachten – darauf weist das Veterinäramt des Landkreises Gießen hin. Wegen der Ausbrüche durch einen neuen Serotypen des Virus in einigen Bundesländern kann es zu Einschränkungen kommen, wenn Tiere nach Hessen verbracht werden sollen. Gegen diesen Serotypen sind derzeit keine Impfungen möglich.

BTV ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und kann zum Tod infizierter Tiere führen. Zwar gilt Hessen durch eine EU-Verordnung als frei von BTV, allerdings sind in diesem Herbst neue Fälle in den Niederlanden, Belgien und kurz darauf auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen aufgetreten. Vor allem Schafhaltungen sind dort betroffen. Nachgewiesen wurde der Serotyp 3 des Erregers. Die aktuell verfügbaren Impfungen schützen gegen diesen nicht.

Drei Bundesländer gelten nicht mehr als seuchenfrei

Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Bremen gelten durch die Ausbrüche nicht mehr als seuchenfrei in Bezug auf BTV. Seitdem bestehen erhebliche Einschränkungen beim Verbringen von Tieren. So dürfen empfängliche Tiere aus den betroffenen Bundesländern nur nach einer negativen PCR-Untersuchung und dem Nachweis einer Behandlung mit sogenannten Repellentien, also Insekten vertreibenden Mitteln, verbracht werden. Diese Mittel gelten derzeit wegen der nicht verfügbaren Impfung als einziger Schutz gegen den Serotypen 3 des BTV-Virus. Denn der Erreger wird von Gnitzen, einer Mückenart, übertragen. Für Tiere, die zum Schlachten verbracht werden, gelten nochmals gesonderte Bestimmungen.

Impfung ist dennoch weiterhin empfohlen

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen rät dennoch weiterhin in jedem Fall zu einer Impfung gegen die Serotypen 4 und 8, gegen die Impfstoffe verfügbar sind. Kommt es durch diese zu einem Ausbruch im Landkreis Gießen, dürfen von hier nur Tiere verbracht werden, die geimpft sind. Die Impfung muss dann mindestens 60 Tage zurückliegen.

Betroffen von den beschriebenen Regelungen sind alle Haltungen, auch Hobbyhaltungen mit wenigen Tieren. Ebenso gelten die Regeln für Wanderschäfereien, die Tiere für den Umtrieb nur zeitweise über Gemeinde- oder Ländergrenzen verbringen. Das Veterinäramt erinnert in diesem Zusammenhang auch an die Meldeverpflichtung für Nutztierhaltungen – auch diese betrifft nicht nur gewerbliche, sondern auch alle Hobbyhaltungen unabhängig von der Größe. „Es ist wichtig, dass die Tierhalter den Meldepflichten nachkommen und darauf achten, woher und unter welchen Umständen sie ein Tier in ihre Haltung übernehmen“, erklärt Christian Zuckermann, Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. „Hier geht es darum, im Sinne aller verantwortungsvoll zu handeln.“

Welche Tiere sind betroffen?

BTV wird von Gnitzen, einer Mückenart, von Tier zu Tier übertragen. Das Virus kann Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, Wildwiederkäuer, Lamas, Alpakas und weitere Tiere befallen. Erkranken Tiere, leiden sie häufig an Fieber, fressen nicht, sind lethargisch, speicheln und bekommen eine geschwollene Zunge, die sich in selten Fällen bläulich verfärben kann. Nach erheblichem Leiden kann es zum Tod der Tiere kommen. Wer solche Symptome bei seinen Tieren bemerkt, sollte sie isolieren und umgehend untersuchen lassen. Für Menschen ist der Erreger nicht gefährlich.

Weitere Informationen gibt es im Bereich Aktuelle Tierkrankheiten sowie unter www.umwelt.hessen.de

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Gießen ist zu erreichen unter Telefon (0641) 9390-6200, E-Mail poststelle.avv@lkgi.de.

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