Wenn Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt sicherzustellen und Sie auch sonst nicht in der Lage sind, Ihre Notlage aus eigener Kraft zu überwinden, besteht für Sie nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – (SGB XII) die Möglichkeit Hilfe zum Lebensunterhalt zu erhalten.
Personen ab 65 Jahren sowie dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab 18 Jahren können – soweit Sie bedürftig sind – Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.