Aufgaben und Ziele
Durch Beschluss des Kreistages wurde Anfang 2012 der Beirat für die Belange von Menschen mit Behinderungen gegründet. Er soll die Kreisgremien bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unterstützen und damit zur stetigen Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeiten aller Menschen im Landkreis Gießen beitragen.
Er setzt sich damit für die Belange und besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen im Kreisgebiet ein. Zudem unterbreitet er Vorschläge für einen kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, entwickelt diesen mit und begleitet dessen Umsetzung.
Zusammensetzung
Der Beirat besteht aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern, die durch den Kreisausschuss berufen werden.
Im Zentrum der stimmberechtigten Mitglieder stehen jeweils Vertreter von Betroffenengruppen mit entsprechenden Behinderungen und von Angehörigengruppen. Dazu kommt jeweils ein Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen, ein Vertreter aus den Reihen des Ausländerbeirates ein Vertreter der Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen und der Sozialdezernent des Landkreises Gießen. Weitere Gruppen sind als beratende Mitglieder vorgesehen.
Geschäftsführung
n.n.
Behindertenbeauftragter des Landkreises Gießen
Vorsitz
Sven Germann
Vertreter der Betroffenen mit Sinnesbehinderungen
Stellvertretender Vorsitz
Jutta Seifert, Vertreterin der Angehörigengruppe von Menschen mit psychischer Behinderung
Maren Müller-Erichsen, Verteterin der CDU-Fraktion
Sitzungstermine
Die Sitzungen des Beirates für Menschen mit Behinderungen sind grundsätzlich öffentlich und werden durch öffentliche Bekanntmachungen ausgeschrieben. Im Jahr finden mindestens zwei Sitzungstermine statt.
Arbeitsgruppen
Arbeitsgruppen werden für spezielle themen- bzw. zielgruppenorientierte Aufgaben zur fachlichen Unterstützung der Beiratsarbeit eingerichtet. Diese können befristet oder dauerhaft angelegt sein. Deren Mitglieder werden aus den Reihen des Beirates und darüber hinaus durch diesen berufen. Die Sitzungen der Arbeitsgruppen sind nicht öffentlich.
Derzeit bestehen zwei dauerhaften Arbeitsgruppen:
- AG zur Umsetzung des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes
- AG Psychiatrie
Mitglieder des Beirates für
die Belange von Menschen mit Behinderungen