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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

„Mitmachen möglich machen“ – mit diesem Leitsatz wurde im Jahr 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Seitdem stehen neue Leistungsarten zur Verfügung, um bedürftigen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an Aktivitäten in Kindertagesstätten, Schulen, Kultur und Freizeit zu ermöglichen.

 

 

Zielgruppen

 

Für wen ist das Bildungs- und Teilhabepaket?

 

Das Bildungs- und Teilhabepaket ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, wenn eine der folgenden Leistungen bezogen wird:

 

Leistungen nach SGB IIBildungUndTeilhabe

= Arbeitslosengeld 2

Kontakt: Jobcenter

 

Leistungen nach SGB XII

= Grundleistung

Kontakt: Kreisverwaltung Gießen

 

Wohngeld

Kontakt: Kreisverwaltung Gießen

 

Kinderzuschlag

Kontakt: Kreisverwaltung Gießen

 

Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz

Kontakt: Kreisverwaltung Gießen

 

Sonderfälle

Kinder und Jugendliche aus Geringverdienerfamilien, die keine der oben genannten Leistungen beziehen sowie junge Erwachsene bis 25 Jahre, die kein eigenes Einkommen haben und noch zur Schule gehen. Sie erhalten beim Jobcenter Gießen dazu weitere Informationen, Telefon: 0641 48016-242

 

 

Leistungen

 

Was habe ich davon?

 

  • Schulbedarf bis zu 156,00 Euro im Jahr
  • Mittagessen
  • Schulausflüge/Klassenfahrten
  • Eintägige oder mehrtägige Kitaausflüge
  • Soziale und kulturelle Teilhabe (zum Beispiel Vereine, Freizeiten, Musikschulen) bis 18 Jahre in Höhe von maximal 180 Euro im Jahr
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung/Nachhilfe

 

 

Antragstellung

 

Wie stelle einen Antrag?

 

Familien, die Wohngeld oder Kindezuschlag erhalten, müssen einen Globalantrag für jedes ihrer Kinder ausfüllen (als Download zu finden: auf dieser Internetseite rechts in der Spalte "Formuale und Downloads".). Die Bescheinigung ist bei der Kommunalen Stelle vorzulegen. Sie ist dem Bescheid über das Wohngeld oder dem Kindezuschlag beigefügt.

 

Weitere Leistungen werden mit den Anlagen 1 bis 5 beantragt. Alle Formulare dazu finden Sie als Download auf dieser Internetseite rechts in der Spalte "Formuale und Downloads". Bei Kindern, die eine Vorschule besuchen, und Jugendlichen, die über 15 Jahre alt sind, ist eine Schulbescheinigung miteinzureichen.

 

 

Ansprechpartner

 

Wo bekomme ich die Anträge?

 

Zum Download auf dieser Website, rechts in der Spalte "Formuare und Downloads".

 

Oder - je nach Voraussetzung - bei einer dieser Behörden:

 

 

Jobcenter Gießen

Lahnstraße 59

35398 Gießen

Telefon: 0641 48016-0

E-Mail: jobcenter-giessen.bildung-und-teilhabe@jobcenter-ge.de

Internet: www.jobcenter-giessen.de

Voraussetzung: SGB II

 

Kreisverwaltung Gießen

Fachdienst Soziales und Senioren

Bildungs- und Teilhabepaket

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

Telefon: 0641 9390-0

E-Mail: sozialamt@lkgi.de

Internet: lkgi.de

Voraussetzung: SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsgesetz