„Mitmachen möglich machen“ – mit diesem Leitsatz wurde im Jahr 2011 das Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Seitdem stehen neue Leistungsarten zur Verfügung, um bedürftigen Kindern und Jugendlichen die Teilhabe an Aktivitäten in Kindertagesstätten, Schulen, Kultur und Freizeit zu ermöglichen.
Zielgruppen
Für wen ist das Bildungs- und Teilhabepaket?
Das Bildungs- und Teilhabepaket ist für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, wenn eine der folgenden Leistungen bezogen wird:
= Arbeitslosengeld 2
Kontakt: Jobcenter
Leistungen nach SGB XII
= Grundleistung
Kontakt: Kreisverwaltung Gießen
Wohngeld
Kontakt: Kreisverwaltung Gießen
Kinderzuschlag
Kontakt: Kreisverwaltung Gießen
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
Kontakt: Kreisverwaltung Gießen
Sonderfälle
Kinder und Jugendliche aus Geringverdienerfamilien, die keine der oben genannten Leistungen beziehen sowie junge Erwachsene bis 25 Jahre, die kein eigenes Einkommen haben und noch zur Schule gehen. Sie erhalten beim Jobcenter Gießen dazu weitere Informationen, Telefon: 0641 48016-242
Leistungen
Was habe ich davon?
- Schulbedarf bis zu 156,00 Euro im Jahr
- Mittagessen
- Schulausflüge/Klassenfahrten
- Eintägige oder mehrtägige Kitaausflüge
- Soziale und kulturelle Teilhabe (zum Beispiel Vereine, Freizeiten, Musikschulen) bis 18 Jahre in Höhe von maximal 180 Euro im Jahr
- Schülerbeförderung
- Lernförderung/Nachhilfe
Antragstellung
Wie stelle einen Antrag?
Familien, die Wohngeld oder Kindezuschlag erhalten, müssen einen Globalantrag für jedes ihrer Kinder ausfüllen (als Download zu finden: auf dieser Internetseite rechts in der Spalte "Formuale und Downloads".). Die Bescheinigung ist bei der Kommunalen Stelle vorzulegen. Sie ist dem Bescheid über das Wohngeld oder dem Kindezuschlag beigefügt.
Weitere Leistungen werden mit den Anlagen 1 bis 5 beantragt. Alle Formulare dazu finden Sie als Download auf dieser Internetseite rechts in der Spalte "Formuale und Downloads". Bei Kindern, die eine Vorschule besuchen, und Jugendlichen, die über 15 Jahre alt sind, ist eine Schulbescheinigung miteinzureichen.
Ansprechpartner
Wo bekomme ich die Anträge?
Zum Download auf dieser Website, rechts in der Spalte "Formuare und Downloads".
Oder - je nach Voraussetzung - bei einer dieser Behörden:
Jobcenter Gießen
Lahnstraße 59
35398 Gießen
Telefon: 0641 48016-0
E-Mail: jobcenter-giessen.bildung-und-teilhabe@jobcenter-ge.de
Internet: www.jobcenter-giessen.de
Voraussetzung: SGB II
Kreisverwaltung Gießen
Fachdienst Soziales und Senioren
Bildungs- und Teilhabepaket
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Telefon: 0641 9390-0
E-Mail: sozialamt@lkgi.de
Internet: lkgi.de
Voraussetzung: SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungsgesetz