Berufsbetreuer
Um Berufsbetreuer zu werden, ist eine schriftlich Bewerbung bei der Betreuungsbehörde notwendig. Das Anforderungsprofil für rechtliche Betreuer können Sie in der Infospalte rechts herunterladen.
Neben dem Bewerbungsschreiben sollten Sie folgende Unterlagen einreichen:
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweise über Berufsausbildung bzw. Studienabschluss
- Nachweise über Fort- und Weiterbildungen, Zusatzqualifikationen, besondere Kenntnisse im Betreuungsbereich
- polizeiliches Führungszeugnis
- • Selbstauskunft aus dem Vollstreckungsportal abzurufen unter http://www.vollstreckungsportal.de/auskunft
Die Betreuungsbehörde nimmt Stellung zu Ihrer Eignung als Berufsbetreuer, weshalb auch ein persönliches Gespräch in der Betreuungsbehörde stattfindet. Verläuft es positiv, werden die Bewerbungsunterlagen an das Amtsgericht Gießen weitergeleitet, verbunden mit dem Vorschlag an die Betreuungsrichter/innen Sie zukünftig bei der Betreuerauswahl zu bedenken.
Die Entscheidung wer in einem Betreuungsfall als Betreuer eingesetzt wird, ist eine Einzelfallprüfung und wird dem/der zuständigen Richter/in getroffen.
Ehrenamtlicher Betreuer
Wenn Sie sich für das Amt des ehrenamtlichen Betreuers interessieren, können Sie sich an die Betreuungsbehörde wenden.
Gerne vereinbaren wir nach telefonischer Rücksprache einen Gesprächstermin in der Betreuungsbehörde. Alle Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht. Die Betreuungsbehörde teilt dem Betreuungsgericht neu zur Verfügung stehende ehrenamtliche Betreuer schriftlich mit.
Die Entscheidung wer in einem Betreuungsfall als Betreuer eingesetzt wird, ist eine Einzelfallprüfung und wird von dem/der zuständigen Richter/in getroffen. Das Anforderungsprofil für rechtliche Betreuer können Sie in der Infospalte rechts herunterladen.
Einmal im Jahr besteht die Möglichkeit bei dem oben genannten Betreuungsverein des VBB an speziellen Schulungen teilzunehmen.