Was ist eine rechtliche Betreuung?
Die rechtliche Betreuung dient dem Wohl von Erwachsenen, die sich selbst nicht vertreten können. Sie ist im Betreuungsrecht geregelt. Ziel des Betreuungsrechtes ist es, Menschen zu unterstützen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dabei steht das Wohl der Betroffenen im Mittelpunkt. Erforderliche Hilfen sollen sich an ihren Wünschen, Vorstellungen und Möglichkeiten orientieren.
Dem Betroffenen kann durch ein örtliches Betreuungsgericht ein rechtlicher Betreuer zur Seite gestellt werden, der ihn rechtswirksam vertritt. Eine rechtliche Betreuung gilt für ganz bestimmte Lebensbereiche und wird für längstens sieben Jahre eingerichtet.
Wer erhält eine rechtliche Betreuung?
Eine rechtliche Betreuung kann eingerichtet werden, wenn
- eine psychische Krankheit oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung vorliegt, sofern
- diese dazu führt, dass die betroffene volljährige Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht regeln kann, und
- wenn diese Angelegenheiten durch einen Bevollmächtigten oder andere Hilfen ohne gesetzlichen Vertreter nicht genauso gut erledigt werden können.
Wie kommt es zu einer rechtlichen Betreuung?
Eine rechtliche Betreuung können die Betroffenen selbst, Verwandte, Freunde oder Mitarbeiter/innen von Einrichtungen und Behörden schriftlich beim örtlichen Betreuungsgericht beantragen.
Entsprechende Anträge sind auf der Internetseite des Amtsgerichtes Gießen (siehe in der rechten Infospalte unter „Links“) zu finden. Durch diesen Antrag wird das Betreuungsverfahren eröffnet.
Um zu ermitteln, ob eine rechtliche Betreuung notwendig und sinnvoll ist, kann das Gericht einen Sozialbericht bei der Betreuungsbehörde oder ein ärztliches Gutachten in Auftrag geben. Im Rahmen einer richterlichen Anhörung haben die Betroffenen die Möglichkeit, ihre Wünsche aber auch Bedenken bezüglich einer Betreuung zu äußern. Erst dann wird über die Einrichtung einer solchen entschieden und der Zeitraum festgelegt.
Die Betroffenen können ihrerseits jederzeit Anträge zur gerichtlichen Überprüfung der Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung stellen.