Die Standesamtsaufsicht ist die Rechtsaufsicht über die Standesämter im Landkreis Gießen. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in den Städten und Gemeinden sind regelmäßig zuständig für die Beurkundung des Personenstandes. Sollten Sie Fragen zur Beurkundung einer Geburt, zur Eheschließung oder zur Beurkundung eines Sterbefalles haben, wenden Sie sich deshalb bitte zunächst an Ihr zuständiges Standesamt.
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe werden die Standesämter vor allem in rechtlich schwierigen Fällen von der Aufsicht unterstützt. Dementsprechend versteht sich die Standesamtsaufsicht als Beraterin zur Klärung und Lösung grundsätzlicher und schwieriger Rechtsfragen. Sie ist außerdem Bindeglied zwischen den Standesämtern und der oberen Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Gießen. Nicht zuletzt vertritt sie das öffentliche Interesse, wenn Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Angelegenheiten des Personenstandsrechtes angerufen werden.