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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Zwei ineinandergreifende Eheringe.Die Standesamtsaufsicht ist die Rechtsaufsicht über die Standesämter im Landkreis Gießen. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten in den Städten und Gemeinden sind regelmäßig zuständig für die Beurkundung des Personenstandes. Sollten Sie Fragen zur Beurkundung einer Geburt, zur Eheschließung oder zur Beurkundung eines Sterbefalles haben, wenden Sie sich deshalb bitte zunächst an Ihr zuständiges Standesamt.

 

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgabe werden die Standesämter vor allem in rechtlich schwierigen Fällen von der Aufsicht unterstützt. Dementsprechend versteht sich die Standesamtsaufsicht als Beraterin zur Klärung und Lösung grundsätzlicher und schwieriger Rechtsfragen. Sie ist außerdem Bindeglied zwischen den Standesämtern und der oberen Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium Gießen. Nicht zuletzt vertritt sie das öffentliche Interesse, wenn Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Angelegenheiten des Personenstandsrechtes angerufen werden.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Ausländer- und Personenstandswesen

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Herr Krista
Tel. 0641 9390-1644
h.krista@lkgi.de

 

Frau Stege
Tel. 0641 9390-1778
d.stege@lkgi.de

 

Frau Pfarschner
Tel. 0641 9390-1831
a.pfarschner@lkgi.de

Wir sind für Sie da

Montag bis Donnerstag
8 - 16 Uhr

Freitag

8 - 14 Uhr

 

Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte mit uns einen Termin.