Der Landkreis Gießen ist für alle Bereiche zuständig, die zum Erwerb, der Feststellung oder des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit führen. Ein Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises kann beim Sachgebiet Personenstandswesen gestellt werden.
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird erworben…
- durch Geburt (Abstammung von einem deutschen Elternteil)
- bei Kindern von ausländischen Staatsangehörigen ebenfalls durch eine Geburt in Deutschland, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
- durch Annahme als Kind (Minderjährigenadoption)
- durch Ausstellung einer Bescheinigung nach dem Bundesvertriebenengesetz
- durch eine Erklärung in dafür vorgesehen Fällen oder Einbürgerung
Allerdings kann die deutsche Staatsangehörigkeit auch verloren gehen, zum Beispiel durch…
- den freiwilligen Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
- eine Entlassung
- Verzicht
- eine Annahme als Kind durch einen Ausländer (Adoption)
- eine Erklärung (in dafür vorgesehenen Fällen) oder
- den Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates
Staatsangehörigkeitsnachweise
Im alltäglichen Gebrauch reicht in der Regel ein Reisepass oder Personalausweis für den Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit aus. Wer allerdings den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit gegenüber einer öffentlichen Stelle nachweisen muss (z.B. zur Approbation in medizinischen Berufen), benötigt einen Staatsangehörigkeitsausweis (Staatsangehörigkeitsurkunde).
Dieser kann unter Vorlage verschiedener Urkunden und Nachweise gegen eine Gebühr von 25 Euro bei uns beantragt werden.