Gründe für eine Änderung von Vor- oder Nachnamen sind insbesondere eine schwierige Schreibweise und Aussprache, anstößig oder lächerlich klingende sowie sehr lange und umständliche Namen. Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt. Diese Maßgabe unterliegt jedoch strengen Maßstäben.
Eine Namensänderung ist nur möglich, wenn der Antragsteller dem deutschen Recht unterfällt. Dies sind unter anderem Deutsche, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte mit zumindest einem Aufenthalt im Inland.
Vornamensänderungen werden beim Landkreis Gießen nur für Personen beantragt und entschieden, die in in Allendorf (Lumda), Fernwald, Heuchelheim und Rabenau ihren Wohnsitz haben. Der Antrag auf Familiennamensänderung ist ansonsten immer über die Wohnsitzgemeinde zu stellen. Der Antrag, bei dem die Erläuterung des Grundes das Wichtigste ist, wird mit den Personenstandsurkunden, der Meldebescheinigung und Unterlagen zur Staatsangehörigkeit bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingereicht. Für die anderen Städte und Gemeinden im Landkreis ist die Verwaltung des jeweiligen Wohnsitzes zuständig.