Es gibt länger andauernde Erkrankungen, die einen Schulbesuch möglich machen, aber den des Sportunterrichts nicht. Hiervon kann ein Schüler oder eine Schülerin ganz oder zeitweilig befreit werden, wenn es der Gesundheitszustand erfordert.
Eine kurzfristige Befreiung vom Unterricht bis zu einem Monat kann aufgrund eines ärztlichen Attestes vom Fachlehrer gewährt werden, wenn offensichtlich eine Erkrankung oder Verletzung vorliegt. Für darüber hinausgehende Krankheitstage wird ein amtsärztliches Attest notwendig. Die Kosten betragen 40 Euro.