Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Deshalb wird es auch besonders sorgfältig geprüft. So werden die Trinkwasseranlagen vom Landkreis überwacht, damit die gute Qualität unseres Trinkwassers zu jeder Zeit sichergestellt ist.
Die Trinkwasserverordnung unterteilt dabei die fünf folgenden Gruppen:
- Die öffentliche Trinkwasserversorgung
Der größte Teil der Bevölkerung im Landkreis bekommt sein Trinkwasser durch ein Trinkwasserversorgungsunternehmen. Dies sind entweder Wasserwerke der einzelnen Städte und Gemeinden oder sogenannte Zweckverbände. Das Gesundheitsamt legt im Rahmen der Trinkwasserverordnung die Beprobungsstellen und den Umfang der Trinkwasseranalysen fest und überwacht die Umsetzung durch die Versorger. Um mögliche Hygienemängel zu erkennen und abzustellen, werden in regelmäßigen Abständen die Trinkwasseranlagen und die dazugehörigen -schutzgebiete durch das Gesundheitsamt überprüft. - Private Brunnenanlagen
Ein geringer Teil der Bevölkerung bezieht sein Trinkwasser über einen eigenen Brunnen. Auch diese Privatbrunnen werden vom Gesundheitsamt überwacht. Entsprechend der Trinkwasserverordnung werden Wasseruntersuchungen gefordert und die Anlagen vor Ort besichtigt. - Hausinstallationen
In öffentlichen Gebäuden sowie in zu Wohnzwecken vermieteten Gebäuden sind die Eigentümer oder Betreiber dieser Gebäude verpflichtet, die Trinkwasserhausinstallationen nach den „allgemein anerkannten Regel der Technik“ zu betreiben. Zusätzlich sind in regelmäßigen Abständen Trinkwasseranalysen durch ein für diese Untersuchungen zugelassenes Labor entnehmen und untersuchen zu lassen. Bei Überschreitungen der vorgegebenen Wasserwerte prüft das Gesundheitsamt die Einhaltung der Betreiberpflichten. - Auf Messen und Märkten
Auch die sogenannten „zeitweilig betriebenen Anlagen“ müssen den strengen hygienischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Zum einen ist sicherzustellen, dass die versorgten Nutzer einwandfreies Trinkwasser erhalten, zum anderen ist aber auch das bestehende Trinkwassernetz, an dem die zeitweilig betriebenen Anlagen angeschlossen sind, vor Rückverkeimungen zu schützen. - In Fahrzeugen
Trinkwasseranlagen an Bord von Land-, Wasser und Luftfahrzeugen und andere mobile Versorgungsanlagen sind ebenfalls durch die Gesundheitsämter zu überwachen. Neben vermieteten Wohnwagen oder Wohnmobilen können unter anderem auch Reisebusse mit ihren Bordküchen oder Waschbecken in die Überwachung mit einbezogen werde