Wir beraten und überwachen medizinische Einrichtungen, um dadurch die Anzahl der Übertragungen von Infektionen in diesen Einrichtungen zu senken, die Bevölkerung davor zu schützen und hygienische Qualitätsstandards sicherzustellen.
Zu den medizinischen Einrichtungen gehören beispielsweise:
- Krankenhäuser
- ambulant operierende Einrichtungen
- Arztpraxen
- sonstige Praxen etwa von Heilpraktikern oder Podologen
Bei den Begehungen werden folgende Punkte überprüft:
- Hygienestandards
- Personalschutz und Schutzkleidung
- Händehygiene (z.B. Ausstattung der Handwaschplätze mit Seifen- und Desinfektionsmittelspendern)
- räumliche Bedingungen (z.B. Fußbodenbelag, Ausstattung von Untersuchungsräumen)
- Instrumentenaufbereitung (Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten)
- Reinigung und Desinfektion von Flächen
- Medikamente (z.B. Lagerung und Verbrauchsfristen)
- Abfallentsorgung
Umfangreiche Informationen bietet das Robert-Koch-Institut auf seiner Internetseite.