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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Fotolia_34295959_XS.jpgSeit dem 01.03.2020 besteht eine Masernimpfpflicht für Personen, die nach 1970 geboren und in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen betreut werden bzw. tätig sind.


Das Gesetz sieht vor, dass betroffene Personen ihre Impfung oder Immunität der Einrichtungsleitung gegenüber nachweisen müssen.


Sollten Sie eine Person beschäftigen oder betreuen, die keinen Nachweis einer Masernimpfung erbringen oder die Immunität nicht nachweisen kann, müssen Sie uns, als dem für Ihre Einrichtung zuständigen Gesundheitsamt, diese Person melden.

 

Im Downloadbereich rechts finden Sie entsprechende Meldeformulare für betreute oder tätige Personen..

 

Das ausgefüllte Meldeformular lassen Sie uns bitte per Post zukommen an

 

     Landkreis Gießen
     Der Kreisausschuss
     -Gesundheitsamt-
     Riversplatz 1-9
     35394 Gießen

 

 

Per E-Mail können Sie uns das Meldeformular übermitteln an masernschutz@lkgi.de (Bei der Übermittlung per E-Mail weisen wir Sie jedoch darauf hin, dass eine E-Mail keinen hohen Datenschutz bietet.) Alternativ stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne einen Uploadlink auf eine sichere Plattform zur Verfügung. Diesen Link fordern Sie bitte unter o. g. E-Mail-Adresse bei uns an.

 

Weitere Informationen, Merkblätter und Materialien unter www.masernschutz.de

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Gesundheit

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Christine Jung

Tel. 0641 9390-1417

masernschutz@lkgi.de