Seit dem 01.03.2020 besteht eine Masernimpfpflicht für Personen, die nach 1970 geboren und in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen betreut werden bzw. tätig sind.
Das Gesetz sieht vor, dass betroffene Personen ihre Impfung oder Immunität der Einrichtungsleitung gegenüber nachweisen müssen.
Sollten Sie eine Person beschäftigen oder betreuen, die keinen Nachweis einer Masernimpfung erbringen oder die Immunität nicht nachweisen kann, müssen Sie uns, als dem für Ihre Einrichtung zuständigen Gesundheitsamt, diese Person melden.
Im Downloadbereich rechts finden Sie entsprechende Meldeformulare für betreute oder tätige Personen..
Das ausgefüllte Meldeformular lassen Sie uns bitte per Post zukommen an
Landkreis Gießen
Der Kreisausschuss
-Gesundheitsamt-
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Per E-Mail können Sie uns das Meldeformular übermitteln an masernschutz@lkgi.de (Bei der Übermittlung per E-Mail weisen wir Sie jedoch darauf hin, dass eine E-Mail keinen hohen Datenschutz bietet.) Alternativ stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne einen Uploadlink auf eine sichere Plattform zur Verfügung. Diesen Link fordern Sie bitte unter o. g. E-Mail-Adresse bei uns an.
Weitere Informationen, Merkblätter und Materialien unter www.masernschutz.de