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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Tattoo wird gestochen.Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten ausübt, bei denen Krankheitserreger durch Körperflüssigkeiten übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften der Hessischen Infektionshygieneverordnung. Ärztliche Heilkunde ist hiervon ausgenommen. Wir überwachen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamts die Einhaltung dieser Vorschriften.

 

Folgende gewerbliche Einrichtungen werden vom Gesundheitsamt überwacht:

  • Tattoostudios
  • Piercingstudios
  • Fußpflegepraxen
  • Kosmetikstudios

 

Bei den Begehungen werden folgende Punkte überprüft:

  • Hygienestandards
  • Personalschutz und Schutzkleidung
  • Händehygiene (z.B. Ausstattung der Handwaschplätze mit Seifen- und Desinfektionsmittelspendern)
  • Räumliche Bedingungen (z.B. Fußbodenbelag, Ausstattung von Untersuchungsräumen)
  • Instrumentenaufbereitung (Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten)
  • Reinigung und Desinfektion von Flächen
  • Medikamente (z.B. Lagerung und Verbrauchsfristen)
  • Abfallentsorgung

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Gesundheit

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Tel. 0641 9390-1689

Fax 0641 9390-1605

 

gesundheitsamt@

landkreis-giessen.de