Wer beruflich oder gewerbsmäßig Tätigkeiten ausübt, bei denen Krankheitserreger durch Körperflüssigkeiten übertragen werden können, unterliegt den Vorschriften der Hessischen Infektionshygieneverordnung. Ärztliche Heilkunde ist hiervon ausgenommen. Wir überwachen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamts die Einhaltung dieser Vorschriften.
Folgende gewerbliche Einrichtungen werden vom Gesundheitsamt überwacht:
- Tattoostudios
- Piercingstudios
- Fußpflegepraxen
- Kosmetikstudios
Bei den Begehungen werden folgende Punkte überprüft:
- Hygienestandards
- Personalschutz und Schutzkleidung
- Händehygiene (z.B. Ausstattung der Handwaschplätze mit Seifen- und Desinfektionsmittelspendern)
- Räumliche Bedingungen (z.B. Fußbodenbelag, Ausstattung von Untersuchungsräumen)
- Instrumentenaufbereitung (Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Instrumenten)
- Reinigung und Desinfektion von Flächen
- Medikamente (z.B. Lagerung und Verbrauchsfristen)
- Abfallentsorgung