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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Haus, was von vielen Menschen umringt ist.In Gemeinschaftseinrichtungen bestehen besonders günstige Bedingungen für die Übertragung von Krankheiten, da die dort betreuten Personen täglich miteinander und mit dem Personal in einem engen Kontakt stehen. Es ist die Aufgabe des Gesundheitsamtes zu verhüten, dass Infektionskrankheiten innerhalb von Gemeinschaftseinrichtungen auftreten oder sich weiterverbreiten.

 

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, führt das Gesundheitsamt regelmäßige sowie anlassbezogene Kontrollen und Begehungen der jeweiligen Einrichtungen durch und informiert und berät die Einrichtungen bezüglich der notwendigen Hygienemaßnahmen.

 

Gemeinschaftseinrichtungen sind…

alle Einrichtungen, in denen Kinder- und Jugendliche betreut werden, zum Beispiel:

  • Kinderkrippen
  • Kindergärten
  • Kindertagesstätten
  • Kinderhorte
  • Schulen
  • sonstige Ausbildungseinrichtungen
  • Heime
  • Kinder- und Jugendwohngruppen
  • Ferienlager

 

sowie Massenunterkünfte wie:

  • Alten- und Pflegeheime
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen wie Wohnheime oder Werkstätten
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber
  • Spätaussiedler und Flüchtlinge
  • Justizvollzugsanstalten

Coronavirus

Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Gießen sind zu finden unter corona.lkgi.de 

 

 Bitte beachten Sie die im Gesundheitsamt geltende Maskenpflicht.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Gesundheit

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Tel. 0641 9390-1409

Fax 0641 9390-1605

gesundheitsamt@

landkreis-giessen.de

Wir sind für Sie da

Montag bis Donnerstag
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Freitag

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Wegen der Pandemie und der erforderlichen Maßnahmen zur Infektionsminimierung können derzeit nur eingeschränkt Amtsärztliche Untersuchungen und Lebensmittelbelehrungen durchgeführt werden.