Wer in ein Mitgliedsland des Schengener Abkommens reisen möchte darf auch ein verschriebenes Medikament mitnehmen, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Hierzu wird lediglich eine von dem behandelnden Arzt ausgefüllte und vom Gesundheitsamt beglaubigte Bescheinigung benötigt.