Wer in ein Mitgliedsland des Schengener Abkommens reisen möchte darf auch ein verschriebenes Medikament mitnehmen, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Hierzu wird lediglich eine von dem behandelnden Arzt ausgefüllte und vom Gesundheitsamt beglaubigte Bescheinigung benötigt.
Sie wollen verreisen und wissen nicht, ob sie an Ihrem Zielort eine Impfung benötigen. Vermeiden Sie unnötige Risiken und fragen Sie uns. In unserer reisemedizinischen Beratung gehen wir auf ihre individuellen Vorhaben ein und besprechen geeignete Maßnahmen.