Zum 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) in Kraft getreten. Es beeinhaltet im Wesentlichen die Anmeldepflicht für in der Prostitution tätige Personen. Bevor man sich anmelden kann, muss man zu einer gesundheitlichen Beratung gehen. Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie Schutz vor Krankheiten, Schwangerschaft und Schwangerschaftsverhütung sowie um Risiken von Alkohol- und Drogenmissbrauch. Das Gespräch ist vertraulich, es werden keine Informationen weitergegeben. Man kann auch über andere Dinge sprechen, z.B. wenn man alleine nicht weiterweiß und Rat und Hilfe braucht.
Sollten Sie kein oder nur wenig Deutsch sprechen, kann noch ein Dolmetscher bei dem Gespräch dabei sein. Bitte geben Sie das bei uns im Vorfeld an. Wir können das Gespräch dann entweder in Englisch führen oder wir kümmern uns um einen Dolmetscher.
Die Bescheinigung über die erfolgte gesundheitliche Beratung muss man bei der Arbeit dabeihaben. Wenn Sie nicht möchten, dass auf dieser Bescheinigung Ihr richtiger Namen steht, können Sie zusätzlich eine Bescheinigung mit Ihrem Aliasnamen bekommen.
Zwecks Terminvereinbarung setzen Sie sich bitte unter den Kontaktdaten mit uns in Verbindung. Wir werden dann das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.