Beratung und Unterstützung von Betroffenen, Betreuern und Bevollmächtigten
Die Betreuungsbehörde berät und unterstützt zum einem Betroffene und deren Angehörige in Fragen der rechtlichen Betreuung und zum anderen rechtliche Betreuer und Bevollmächtigte bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Sie ist Anlaufstelle für alle am Betreuungswesen Beteiligten.
Unterstützung der Betreuungsgerichte
Die Betreuungsbehörde unterstützt das Betreuungsgericht im Rahmen eines Betreuungsverfahrens bei der Aufklärung des Sachverhalts und schlägt dem Gericht geeignete Betreuer und Verfahrenspfleger vor. Außerdem wirkt die Betreuungsbehörde auf richterliche Anordnung bei der Umsetzung einer Unterbringung mit.
Koordination von Beratungs- und Hilfsangeboten
Bevor eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wird, haben andere Hilfen Vorrang. Dies können unter anderem sein: Schuldnerberatungen, Pflegestützpunkte, soziale Dienste, der sozialpsychiatrische Dienst. Die Betreuungsbehörde plant und koordiniert diese Beratungs- und Hilfsangebote. Sie prüft, ob das Angebot in Stadt und Landkreis ausreicht und schließt bei Bedarf Versorgungslücken. Sie vermittelt auch vorrangige Hilfen.
Beratung über Vollmachten und Beglaubigungen von Unterschriften
Zu den Aufgaben der Betreuungsbehörde gehört auch die Beratung zu allgemeinen Fragen über Vollmachten und Betreuungsverfügungen sowie die Beglaubigung von Unterschriften und Handzeichen.
Führung von Amtsbetreuungen
Die Betreuungsbehörde übernimmt als „Ausfallbürge“ auch eigene Betreuungen, wenn zum Zeitpunkt der Betreuungseinrichtung keine anderen geeigneten Betreuer zur Verfügung stehen. Amtsbetreuungen sind aber meist nicht dauerhaft, da normalerweise nach einiger Zeit ein geeigneter Betreuer gefunden werden kann. Darüber hinaus leistet die Betreuungsbehörde Öffentlichkeitsarbeit und bietet Fortbildungen an.
Zusammenarbeit mit Betreuungsvereinen
Die Betreuungsbehörde des Landkreises und die im Kreisgebiet tätigen Betreuungsvereine haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Nachfolgend genannte Betreuungsvereine beraten und schulen ehrenamtliche Betreuer und informieren ebenfalls zu Vollmachten und Verfügungen.
Verein zur Betreuung kranker und behinderter Menschen und zur Beratung von Schuldnern in Mittelhessen e.V.
Walltorstr. 17
35390 Gießen
Tel. 0641 3010766
Fax 0641 3010766
E-Mail: vbbmittelhessen@gmx.de