mehr Kontrast
Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Paar Kinderschuhe, in den Geldscheine stecken.Muss die Ausbildung wegen einer Krankheit länger als sechs Monate unterbrochen werden, kann der Bezug von Kindergeld leider nur dann weiterhin berücksichtigt werden, wenn ein amtsärztliches Attest vorgelegt wird.

 

Aus dem Attest muss hervorgehen, dass die Ausbildung in absehbarer Zeit fortgesetzt werden kann. Die betroffene Person wird von der Familienkasse zur Vorlage dieses amtsärztlichen Attestes aufgefordert. Der- oder diejenige muss nach erfolgter Terminvereinbarung im Gesundheitsamt vorstellig werden. An diesem Untersuchungstermin sind zwingend fachärztliche Bescheinigungen und/oder Atteste vorzulegen.

 

Die Kosten belaufen sich auf 80 Euro.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Gesundheit

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Ute Bieniek-Hahn

Tina Block

Stefanie Pfänder

Nadine Ritter

 

Tel. 0641 9390-1578

 Fax. 0641 9390-1572

aad@lkgi.de