Muss die Ausbildung wegen einer Krankheit länger als sechs Monate unterbrochen werden, kann der Bezug von Kindergeld leider nur dann weiterhin berücksichtigt werden, wenn ein amtsärztliches Attest vorgelegt wird.
Aus dem Attest muss hervorgehen, dass die Ausbildung in absehbarer Zeit fortgesetzt werden kann. Die betroffene Person wird von der Familienkasse zur Vorlage dieses amtsärztlichen Attestes aufgefordert. Der- oder diejenige muss nach erfolgter Terminvereinbarung im Gesundheitsamt vorstellig werden. An diesem Untersuchungstermin sind zwingend fachärztliche Bescheinigungen und/oder Atteste vorzulegen.
Die Kosten belaufen sich auf 80 Euro.