Amtsärztliche Untersuchung für den pädagogischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) sowie für die Verbeamtung auf Zeit/Widerruf/Probe/Lebenszeit
Amtsärztliche Zeugnisse werden in der Regel nach ärztlicher Untersuchung erstellt. Die Untersuchung umfasst die Erhebung der Krankheitsvorgeschichte, eine körperliche Untersuchung sowie einen Hör- und Sehtest und erfolgt durch die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Gießen.
Das amtsärztliche Zeugnis soll eine Aussage dazu treffen, ob mit einem vorzeitigen Eintritt der Dienstunfähigkeit zu rechnen ist.
Bitte beachten Sie, dass für das Referendariat die Zuständigkeit nur für das Studienseminar Gießen gilt und eine schriftliche Zulassung erforderlich ist.
Bei den Untersuchungen für die Verbeamtungen auf Zeit, Widerruf, Probe und Lebenszeit richtet sich die Zuständigkeit nach dem Dienstort.
Nach Beauftragung des Gesundheitsamtes Gießen durch eine andere Behörde erfolgt eine Terminbenachrichtigung zur Untersuchung durch das Gesundheitsamt. Anderenfalls sollten Sie telefonisch um einen Termin bitten. Bevor eine Terminvergabe erfolgt, ist der Ihnen vorliegende Untersuchungsauftrag der veranlassenden Behörde beim Gesundheitsamt einzureichen.
Anmeldungen nehmen die Sachbearbeiterinnen des Amtsärztlichen Dienstes entgegen, die auch die Terminvergabe koordinieren.
Kontakt:
Amtsärztlicher Dienst
📞 0641 9390-1578
Soweit vorhanden sollen zur Untersuchung folgende Unterlagen und Informationen bereitgehalten werden:
- Terminmitteilung des Gesundheitsamtes und Untersuchungsauftrag
- Personalausweis
- Falls vorhanden: ärztliche Befundberichte/Krankenhausentlassungsberichte der behandelnden Ärzte (in Kopie) + Impfausweis
- Schwerbehindertenausweis/Feststellungsbescheid Grad der Behinderung
- Namen und Adressen behandelnder Ärzte
Bitte beachten Sie, dass die Tätigkeiten des amtsärztlichen Dienstes nach der vom Land Hessen vorgegebenen Gebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung gebührenpflichtig sein können.