weniger Kontrast
Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Ein Schild, das auf gesundheitsfördernde Anwendungen hinweist.Ein Aufenthalt in einem Sanatorium setzt einen behandlungsbedürftigen Krankheitszustand voraus. Damit die Aufwendungen als beihilfefähig anerkannt werden können, ist vor Beginn die Anerkennung ein Gutachtens des Gesundheitsamtes erforderlich.

 

Der Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen wird zusammen mit dem fachärztlichen Attest bei der Beihilfestelle gestellt. Eine Beihilfefähigkeit ist nicht gegeben, wenn im laufenden oder in den letzten drei  Jahren eine Sanatoriumsbehandlung stattgefunden hat. Der Antritt der Maßnahme erfolgt innerhalb von sechs Monaten, ansonsten ist ein erneutes Anerkennungsverfahren notwendig.

 

Es ist möglich, das Verfahren nach Aktenlage durchzuführen. Setzen Sie sich hierzu bitte vorab mit uns in Verbindung.

 

Bitte beachten Sie, dass die Tätigkeiten des amtsärztlichen Dienstes nach der vom Land Hessen vorgegebenen Gebührenordnung in der jeweils geltenden Fassung gebührenpflichtig sind. Die Kosten der Untersuchung werden von dem Beihilfeberechtigten getragen.

Coronavirus

Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Gießen sind zu finden unter corona.lkgi.de 

 

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen

Gesundheit

Riversplatz 1-9

35394 Gießen

 

Ute Bieniek-Hahn

Tina Block

Stefanie Pfänder

Nadine Ritter

 

Tel. 0641 9390-1578

 Fax. 0641 9390-1572

aad@lkgi.de 

 

 

Wir sind für Sie da

Montag bis Donnerstag
8 - 16 Uhr

Freitag

8 - 14 Uhr

Amtsärztliche Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.