mehr Kontrast
Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Wofür ist die Ausländerbehörde zuständig?

Die Ausländerbehörde ist zuständig für alle aufenthaltsrechtlichen Fragen von Asylbewerbern/innen, die nicht mehr verpflichtet sind, in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.

 

Zu den Aufgaben zählen…

  • die Ausstellung und Verlängerung der Aufenthaltsgestattung
  • Erlaubniserteilungen zu
    a) Ausbildung
    b) Beschäftigung
  • die Umsetzung der Entscheidungen des Bundesamtes zur
    a) Erteilung von Aufenthaltstiteln
    b) Hilfe beim Familiennachzug
    c) Erteilung von Duldungen
    d) Unterstützung bei freiwilliger Ausreise
    e) Abschiebungen
  • die Förderung und Forderung von Integrationsleistungen

 

Sprechstunden:
Montag und Mittwoch von 08:30 - 11:00 Uhr; darüber hinaus sind Terminabsprachen möglich. Nach positiver Entscheidung im Asylverfahren sind Terminabsprachen zwingend erforderlich.

 

Welche Aufgaben hat die Stabsstelle Flüchtlingswesen?

Die Stabsstelle Flüchtlingswesen ist zuständig für…

  • die Unterbringung der Asylbewerber, zusammen mit den Städten und Gemeinden.
  • die Erstausstattung der Containerwohnanlagen mit Einrichtungsgegenständen, sowie den Ersatz oder die Reparatur beschädigter Ausstattung.
  • die Geld- und Sachleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • die Ausstellung von Krankenscheinen und die Abrechnung mit der kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigung und den Kliniken.
  • die Vermittlung von gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten und die Auszahlung der Aufwandsentschädigung.
  • die Übernahme von Fahrtkosten zur förmlichen Anhörung vor dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

 

Sprechstunden:
Montag und Mittwoch jeweils von 8 bis 12 Uhr in den Räumen der Kreisverwaltung (Erdgeschoss, Gebäude B, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen). Bitte melden Sie sich dafür im Erdgeschoss des Gebäudes B an der Information an.

 

Weiterhin werden von den Sozialarbeitern feste Sprechstunden wöchentlich in den Gemeinschaftsunterkünften abgehalten. Darüber hinaus können auch Termine nach telefonischer Vereinbarung mit dem gewünschten Sozialarbeiter vereinbart werden.


Hierzu steht die Sammelrufnummer der Kreisverwaltung unter der 0641 9390-0 zur Verfügung.

 

Gleichzeitig ist die Stabsstelle Flüchtlingswesen auch für die sozialpädagogische Betreuung der Asylbewerber und Flüchtlinge zuständig.

 

Die Sozialarbeiter des Landkreises sind zuständig für

  • die Verteilung von zugewiesenen Asylbewerbern
  • allgemeine Beratung in Asylfragen und anderen Lebenssituationen
  • die Unterstützung der Mitarbeiter der Verwaltung, aber auch der Antragsteller selbst hinsichtlich der Bewilligung von laufenden Leistungen und einmaligen Beihilfen im Rahmen des AsylbLG / SGB II / SGB XII
  • Beratung und Hilfe bei Krankheiten (z. B. Ausstellung von Krankenscheinen)
  • Beratung für Familien bei Erziehungs-, Schul- und Eheproblemen
  • Beratung bei der Anmietung von Privatwohnungen
  • Begleitung der Flüchtlinge zu Ärzten/Schulen und anderen Institutionen

 

Wofür ist das Jobcenter zuständig?

Das Jobcenter ist zuständig für…

  • die Gewährung finanzieller Leistungen nach dem SGB II für Personen,
    • die als Asylberechtigte anerkannt sind
    • denen die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt worden ist
    • Subsidiär schutzberechtigte Flüchtlinge können ebenfalls finanzielle Leistungen nach dem SGB II erhalten.

In allen Fällen  müssen die Personen grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und zwischen 15 und 65 Jahre alt sind.

  • die Eingliederung in den Arbeitsmarkt.

Parallel zu den Sprechstunden der Stabsstelle Flüchtlingswesen berät ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin des Jobcenters montags und mittwochs von 8 bis 12 Uhr ebenfalls in den Räumen der Kreisverwaltung (Erdgeschoss, Gebäude B, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen). Bitte melden Sie sich dafür im Erdgeschoss des Gebäudes B an der Information an.

Weitere Informationen zum Jobcenter finden Sie unter https://www.jobcenter-giessen.de/.

 

end faq

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen
Der Kreisausschuss

Flüchtlingswesen
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Tel. 0641 9390 0

 

 E-Mail:
faq-fluechtlinge@lkgi.de