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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

 

Wo werden Flüchtlinge im Landkreis untergebracht?

Der Landkreis Gießen bringt Asylbewerber und Flüchtlingen in sogenannten Gemeinschaftsunterkünften unter. Diese werden entweder von Privaten betrieben oder sind vom Landkreis Gießen durch Containerbauweise geschaffen worden. Ein großer Teil der Flüchtlinge lebt jedoch auch in Wohnungen.

Stand: Dezember 2019

 thumb Kuchen Stand Dez 2019 II

 

Wer entscheidet, wo die Flüchtlinge im Landkreis Gießen leben?

Der Kreisausschuss des Landkreises entscheidet, wo die Flüchtlinge untergebracht werden. Nach den Vorgaben des Bundesgesetzgebers findet die Unterbringung in der Regeln in Gemeinschaftsunterkünften statt. Die Asylberber können jedoch auch selbst aktiv werden und Wohnraum im Landkreis Gießen finden und anmieten. Die Miete wird übernommen, wenn diese den Richtlinien entspricht.


Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften wird mit den Bürgermeistern/innen im regelmäßigen Dialog abgestimmt. Bei der Zuteilung in die Städte und Gemeinden werden die Einwohnerzahlen berücksichtigt.

 

Welchen rechtlichen Status haben Asylsuchende? Und wo dürfen sie sich aufhalten?

Für die Dauer des Verfahrens erhalten Asylsuchende eine Aufenthaltsgestattung mit der sie sich ausweisen können. Darin ist vermerkt, wo sie sich aufhalten dürfen. Für unsere Region ist dies das Land Hessen. Außerdem ist vermerkt, wo der Wohnsitz zu nehmen ist. Dies ist der Landkreis Gießen für alle Asylsuchenden, die dem Landkreis zugewiesen wurden.

 

Das heißt: Wohnen dürfen Asylsuchende nur in der Gebietskörperschaft, der sie zugewiesen wurden, aber aufhalten dürfen sie sich in ganz Hessen. Dies gilt allerdings nur mit der Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde.

 

Bei Erwerbstätigen kann die Wohnsitzauflage unter gewissen Umständen außer Kraft gesetzt werden.

 

Ich habe eine Wohnung/ein Zimmer anzubieten – an wen wende ich mich?

Wohnungen und Zimmer oder auch Gemeinschaftsunterkünfte benötigt der Kreis für die Unterbringung der zugewiesenen Asylbewerber.
Für Wohnungsangebote folgen Sie bitte diesem Link.


Das Sozialrecht regelt die Übernahme einer angemessenen Miete. Was angemessen ist, wird vom Landkreis Gießen als Sozialhilfeträger festgelegt. Maßgeblich ist dabei insbesondere der marktübliche Mietpreis für einfachen Wohnraum. Weitergehende Informationen finden Sie in der Richtlinie für Kosten der Unterkunft und Heizung.

 

Werden noch zusätzliche Möbel in den Gemeinschaftsunterkünften benötigt?

Zusätzliche Möbelspenden wie z.B. Sofalandschaften oder Schrankwände können die Asylbewerber oft nicht verwenden, da die Räume dafür nicht ausreichend sind. Eine weitere Ausstattung von Möbeln ist deshalb nur nach Absprache mit dem Landkreis Gießen möglich.


Bitte stellen Sie auch nichts vor der Gemeinschaftsunterkunft ab, da neben dem Unfall- und Brandrisiko auch erhebliche Entsorgungskosten entstehen. Am besten nehmen Sie Kontakt mit dem Ehrenamtskreis vor Ort auf.

 

Günstige Möbel oder Wohnungsausstattungsgegenstände gibt es auch im Kaufhaus der Jugendwerkstatt (Alter Krofdorfer Weg 4, 35398 Gießen). Hier wird kostenlos Abgegebenes aufgearbeitet oder repariert und dann zum Kauf mit günstigen Preisen wieder angeboten.

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen
Der Kreisausschuss

Flüchtlingswesen
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Tel. 0641 9390 0

 

 E-Mail:
faq-fluechtlinge@lkgi.de