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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Welche Deutschkurse gibt es?

Die deutsche Sprache bildet die Voraussetzung für ein erfülltes Leben und ist der Schlüssel für eine Integration. Anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte haben Anspruch auf einen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanzierten Sprach- und Integrationskurs.


Anspruch auf einen Integrationskurs haben Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive. Dies betrifft zurzeit Personen aus den Herkunftsländern Syrien und Eritrea. Asylbewerber/innen aus anderen Herkunftsländern haben keinen Anspruch auf eine kostenfreie Teilnahme an einem Sprach- und Integrationskurs. In bestimmten Ausnahmefällen können aber auch sie einen Sprach- oder Integrationskurs finanziert bekommen. Dazu berät der Sozialarbeiter in den Gemeinschaftsunterkünften. Nähere Informationen zu den Sprachkursen, insbesondere auch zu den jeweiligen Konditionen erhalten Sie ebenfalls beim Bundesamt für Migration und Flüchtlingen.

 

Ebenfalls wird durch den Landkreis Gießen das Erlernen der deutschen Sprache gefördert.


Die Kurse werden von der Volkshochschule des Landkreises Gießen angeboten, organisiert und durchgeführt. Weitere Informationen erhalten Sie unmittelbar bei der Volkshochschule des Landkreises Gießen.

 

Wer organisiert die Sprachkurse im Landkreis Gießen?

Diese Aufgabe übernimmt die Volkshochschule des Landkreises Gießen.

 

Welche Angebote sind sinnvoll, um online Deutsch zu lernen?

Es gibt ein großes Angebot, wenn jemand seine deutschen Sprachkenntnisse über das Internet verbessern will.

 

Unsere folgenden Empfehlungen sind deshalb auch nur eine kleine Auswahl:

 

Audio-Stories englisch-deutsch:
http://www.goethe.de/lrn/prj/rod/deindex.htm


Deutsche Welle:
http://www.dw.de/deutsch-lernen/deutschkurse/s-2068


Deutschlernen mit Umgangssprache:
www.deutschlern.net


Ein Podcast für Deutschlerner:
www.goethe.de/lrn/prj/gad/deindex.htm


Für Akademiker, mit vielen Lerntipps, Lese- und Übungsangeboten:
www.young-germany.de/topic/work/language-communication


Für englischsprachige Anfänger:
http://www.duolingo.com


Ku-Bus - Kultur-Videos aus Deutschland:
http://www.goethe.de/kue/flm/prj/kub/deindex.htm


Willkommen – Deutschlernen für Flüchtlinge mit dem Goethe-Institut:
https://www.goethe.de

 

Welche Sprachangebote werden Flüchtlingen gemacht?

Übersicht über die grundsätzlichen Sprachangebote:
1. Basis-Sprachkurs (durch die Kreisvolkshochschule): freiwilliges Angebot ausschließlich durchgeführt von der Kreisvolkshochschule, 250 Stunden, im gesamten Landkreis meist vor Ort, für alle Nationalitäten, Level: „eines für alle“, kein Abschlusszertifikat.

2. Integrationskurs (durch die Kreisvolkshochschule und andere Bildungsträger): verpflichtend nach einer Anerkennung mit Aufenthaltserlaubnis, auf Antrag bereits vorher möglich (Zugangsvoraussetzung siehe unten), Umfang: 600 Stunden Sprache (und 100 Stunden Politik), Einstufungstest zu Beginn, Fahrtkosten werden übernommen (ab einer Entfernung von drei Kilometer zwischen Wohnort und Kursort).

3. Weitere Sprachangebote (durch andere Bildungsträger als die Kreisvolkshochschule): Teilweise in Kombination mit Arbeitsmarktintegration wie z.B. das PERF-Programm (Jobcenter)

Universitätszugang: C1-Level-Nachweis ist hier Voraussetzung (wird durch bezahlte Sprachkurse i.d.R. nicht erreicht, sondern dort max. B1)


Zugang zu Integrationskursen vor der Asylentscheidung:

  • Als Selbstzahler (bei K-VHS nur 55 Euro / 100 Stunden für Sozialhilfeempfänger) oder
  • als Angehöriger folgender vier Nationalitäten: Eritrea, Syrien, Iran, Irak und seit mindestens drei Monaten in Deutschland, bzw. erkennungsdienstlich registriert (Fingerabdrücke abgegeben). Dann ist ein entsprechender Antrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Zulassung (d.h. Kostenübernahmen) zum Integrationskurs möglich.


Zustandekommen neuer Kurse bei der Kreisvolkshochschule:

Um neue Angebote sinnvoll zu platzieren und möglichst alle Bedürfnisse gut abzudecken, bittet Werner Leipold, Leiter des Fachbereichs „Sprache“ bei der Kreisvolkshochschule um eine Liste all jener Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften, die einen Sprachkurs benötigen (Tel. 0641 9390-5723, E-Mail: werner.leipold@lkgi.de). Die Liste sollte enthalten: Name, Herkunftsland, gesprochene und geschriebene Sprachkenntnisse, Art des Ausweispapiers (BÜWA, Aufenthaltsgestattung oder mehr). Bei der Zusammenstellung der Listen ist eine Absprache aller Ehrenamtlichen und der Sozialarbeit sinnvoll, um Doppelstrukturen zu vermeiden.


Unterschiedliche Sprachniveaus / Analphabeten: Im Basis-Sprachkurs (dem Einstiegskurs der KVHS) werden alle Levels gemeinsam unterrichtet. Separate Alphabetisierungskurse (ggf. auch orts-übergreifend) wären nur möglich, wenn mindestens acht Personen mit Alphabetisierungsbedarf zusammenkommen.

 

Kinderbetreuung: Frauen mit kleinen Kindern werden oft durch die Kinderbetreuung faktisch an der Sprachkursteilnahme behindert. Hauptamtlich gibt es keine Möglichkeit für Kinderbetreuung, hier wäre ehrenamtliche Unterstützung nach Absprache sinnvoll und wünschenswert.


 

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Flüchtlingswesen
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