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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen
(30.03.2022) An dieser Stelle geben wir aktuelle Informationen rund um die Aufnahme geflüchteter Menschen aus der Ukraine. Der Landkreis Gießen koordiniert viele Angebote und informiert Personen, die vor Ort unterstützen und Geflüchtete in ihrem Alltag begleiten möchten.
 
 
 
 
 
 
Der Landkreis Gießen bietet eine Ukraine-Hotline für alle Anliegen rund um die Aufnahme und Unterstützung geflüchteter Menschen: 
 
 
 
2022 05 06 Ukraine HotlineTelefon 0641 9390-3590
 
Montag - Freitag
 
8 - 14 Uhr
 
 
Fragen werden auch auf Ukrainisch und Russisch beantwortet.
 
 
 
Alle Informationen zur Aufnahme von Menschen aus der Ukraine stellt der Landkreis Gießen hier als Download zur Verfügung.
 
1. REGISTRIERUNG
 
Welches sind die ersten Anlaufstellen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine, die in den Landkreis Gießen kommen?

Wer in den Landkreis Gießen kommt und keine Möglichkeit der Unterkunft bei Verwandten, Freunden oder anderen Privatpersonen hat, wird in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen in Gießen (Lilienthalstraße 2, 35394 Gießen, Telefon 0641 3030) zunächst untergebracht. Hier erfolgt auch eine Registrierung und medizinische Versorgung.
 
Was ist zu beachten, wenn Menschen direkt durch Privatpersonen untergebracht werden?
 
Ukrainische Staatsangehörige können sich mit einem gültigen Schengen-Visum oder mit einem biometrischen Pass für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen visumsfrei in Deutschland aufhalten. Eine Erlaubnis zu einem weiteren Aufenthalt von längstens 90 Tagen kann bei der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden.
 
Um Sozialleistungen oder Krankenversicherungsschutz zu erhalten, ist allerdings eine Registrierung über die zuständigen Ausländerbehörden nötig.
 
Finden Geflüchtete aus der Ukraine Unterkunft bei Privatpersonen, sollte als erster Schritt am besten immer eine Anmeldung bei der betreffenden Stadt oder Gemeinde erfolgen. Diese kann eine Meldebescheinigung ausstellen, die anschließend eine Registrierung bei der zuständigen Ausländerbehörde erleichtert. Ist dies nicht möglich, kann eine Registrierung auch direkt erfolgen:
 
Zuständig für alle Kommunen des Landkreises – außer der Stadt Gießen – ist der Fachdienst Ausländer- und Personenstandswesen, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen, Telefon 0641 9390-3590. Um den Vorgang zu vereinfachen, ist eine Online-Aufenthaltsanzeige möglich.
 
Zuständig für die Stadt Gießen ist die Ausländerbehörde der Stadt Gießen, Berliner Platz 1, 35390 Gießen, Telefon 0641 306-2280.

 

2. SOZIALLEISTUNGEN

 

Müssen ukrainische Staatsangehörige sich asylsuchend melden?


Nein. Diese Möglichkeit steht ihnen frei.

 

Wie können Geflüchtete soziale Leistungen erhalten?

Ab Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) nach dem Sozialgesetzbuch II. Zuständig für die Bearbeitung und die Auszahlung ist dann das Jobcenter in der Lahnstraße in Gießen, nicht mehr der Fachdienst Migration des Landkreises.


In jedem Fall müssen Betroffene einen Antrag beim Jobcenter stellen. Alle wichtigen Informationen rund um die Antragstellung hat das Jobcenter Gießen zusammengefasst unter www.jobcenter-giessen.de/ukraine


Ausnahme: Menschen aus der Ukraine, die vor 1955 geboren sind und derzeit schon im Landkreis Gießen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, brauchen sich nicht beim Jobcenter zu melden. Denn sie sind im Rentenalter und erhalten andere Leistungen. Der Fachdienst Soziales und Senioren des Landkreises kommt auf diese Personen zu, sie müssen vorerst nichts tun.

 
Wo gibt es weitere Informationen rund um Aufenthalt und Registrierung?

Informationen – auch in ukrainischer Sprache – stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung.

Weitere Informationen gibt das Bundesinnenministerium.

Informationen und Plakate – auch in ukrainischer Sprache – stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration bereit.
 
3. WOHNEN

 

Wohin können sich Personen wenden, die im Landkreis Gießen Wohnraum anbieten möchten?

 

Angebote sollten bitte immer an die Wohnraumbörse des Landkreises Gießen gehen. Der Fachdienst Migration nimmt Wohnraumangebote auf. Dieser Vorgang benötigt einige Zeit. Wer Wohnraum anbietet, wird um Verständnis gebeten, dass es bis zu einer Rückmeldung längere Zeit dauern kann.

 

Angebote können per E-Mail gemeldet werden an ukraine-hilfe@lkgi.de.


Kommunen, Vereine und Initiativen sind gebeten, keine zusätzlichen Wohnraumbörsen zu starten, denn nur so können Doppelmeldungen und Doppelstrukturen vermieden werden, die zu Problemen bei der Unterbringung führen können.

 

Der Landkreis kann Kosten der Unterkunft für Geflüchtete aus der Ukraine übernehmen, sofern diese Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Dazu ist ein Mietvertrag erforderlich, der vom Landkreis auf Angemessenheit nach den erforderlichen Richtlinien geprüft werden muss.

 

4. BUS UND BAHN

 

Können Geflüchtete kostenlos die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen?

 

Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, können bis zum 31. Mai alle Busse und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs im RMV-Tarifgebiet und der Deutschen Bahn kostenlos nutzen. Als Fahrschein gilt das Ausweisdokument.


Ab 1. Juni besteht die Möglichkeit, das sogenannte „9-Euro-Ticket“ zu nutzen, welches deutschlandweit in allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs gilt. Weitere Informationen können auf der Internetseite des Rhein-Main-Verkehrsverbundes nachgelesen werden.

 

 
5. FAHRZEUGE
 
Was ist für Autos zu beachten, die in der Ukraine zugelassen sind?

 

Wer mit einem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen ist, muss die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung nachweisen. Das Fahren ohne Versicherung ist in Deutschland nicht erlaubt. Spätestens ein Jahr nach der Einreise muss das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden. Diese Pflicht zur Umschreibung gilt ab 01.07.2023. Informationen dazu gibt es hier auf Ukrainisch. Das Bundesverkehrsministerium gibt dazu hier Informationen auf Deutsch, Ukrainisch und Englisch.

Allgemeine Informationen zur Anmeldung eines Fahrzeuges sind auf dieser Website aufgeführt.

 

 

6. MOBILTELEFON

 

Wie können Geflüchtete eine kostenlose SIM-Karte für ihr Handy erhalten?


Die Deutsche Telekom bietet eine kostenlose SIM-Karte für Geflüchtete aus der Ukraine. Mit dieser personenbezogenen SIM-Karte für das Netz der Telekom sind Anrufe, SMS und Internet innerhalb der EU und in die Ukraine kostenlos. Die Telekom bietet dieses Angebot leider nicht mehr im Shop in Gießen an. Ausgabestellen in der Nähe sind das Jugendgästehaus in 35321 Laubach, Am Sonnenhang 1, montags bis freitags von 9 Uhr bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr und das Rathaus in 35644 Hohenahr, Rathausplatz 6, montags bis donnerstags 8 Uhr bis 16 Uhr (Stand: 12. Mai 2022). Eine aktuelle Übersicht über alle Ausgabestellen gibt es auf den Seiten der Telekom.

 

7. GESUNDHEIT

 

Welche Regelungen gibt es für ärztliche Versorgung?


Wer Grundsicherung erhält, darf Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung werden. Welcher Krankenkasse sie beitreten, dürfen die Menschen frei wählen. Damit entfällt der Gang ins Flüchtlingsbüro, um von dort einen Krankenschein zu bekommen. So wie um ein Bankkonto, müssen sich die geflüchteten Menschen auch um eine Krankenversicherung kümmern. Ausnahme: Wenn beim ersten Termin im Jobcenter noch keine Krankenversicherung vorliegt, können die Mitarbeitenden diese bei der Wunsch-Krankenkasse der Ukrainerinnen und Ukrainer anmelden.

 

Wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann für die Kostenübernahme ärztlicher Leistungen einen Behandlungsschein bekommen. Behandlungsscheine werden vom Fachdienst Migration ausgestellt. Ein Behandlungsschein kann in der Arztpraxis auch nachgereicht werden und ist jeweils für ein Quartal gültig. Für Arztpraxen und Zahnarztpraxen gibt es unterschiedliche Behandlungsscheine.


Geflüchtete können sich an jede Haus- oder Facharztpraxis wenden. Außerhalb regulärer Praxissprechzeiten steht der Ärztliche Bereitschaftsdienst unter Telefon 116 117 zur Verfügung.
Wichtige Information für viele Geflüchtete: Manche Medikamente wie beispielsweise Antibiotika sind nur erhältlich, wenn eine Arztpraxis ein Rezept ausstellt. Sie sind nicht frei verkäuflich.


Was gilt im Notfall?


Bei akuten oder lebensbedrohlichen Erkrankungen und Verletzungen sollte immer der Rettungsdienst unter Notruf 112 gerufen werden.


Für die Notfalleinweisung in ein Krankenhaus wird kein Behandlungsschein benötigt. Das Krankenhaus sendet einen Antrag auf die Übernahme der Kosten unmittelbar an den Fachdienst Migration.

 

Welche besonderen Corona-Regelungen gelten für Menschen aus der Ukraine? Sind Corona-Impfungen möglich? Was sollten aufnehmende Privatpersonen beachten?

 

Hinweise rund um den Gesundheitsschutz für diese Gruppen gibt der Landkreis Gießen auf seiner Internetseite corona.lkgi.de.

 

Was gilt es bei Masern-Impfungen zu beachten?


Alle Kinder, die älter als ein Jahr sind, müssen beim Eintritt in den Kindergarten beziehungsweise in die Schule einen Impfschutz gegen Masern oder eine Masern-Immunität vorweisen. Alle Kinder, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen zwei Masern-Schutzimpfungen oder eine ausreichende Immunität gegen Masern aufweisen. Auch bei der Betreuung durch eine Tagesmutter muss ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Gleiches gilt für alle nach 1970 geborenen Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen sowie bei pädagogischen Angeboten tätig sind.

 

8. KINDER

 

Welche Anlaufstelle gibt es für unbegleitete Minderjährige?

 

Wer privat oder ehrenamtlich Minderjährige ohne Sorgeberechtigte in den Landkreis Gießen bringt, muss umgehend die zuständigen Jugendämter informieren:
 
Für die Stadt Gießen das Jugendamt der Stadt Gießen, Berliner Platz 1, 35390 Gießen, Telefon 0641 306-1377 oder 0641 306-0 (Bereitschaftsdienst).
 
Für alle anderen Kommunen des Landkreises Gießen das Jugendamt des Landkreises Gießen, Riversplatz 1-9, Telefon 0641 9390-9002; E-Mail: jugendamt@lkgi.de.
 
Wie können Geflüchtete eine Kinderbetreuung erhalten?

In allen Städten und Gemeinden des Landkreises Gießen gibt es Kindertageseinrichtungen. Die Kitas sind alle in kommunaler und freier Trägerschaft. Anfragen nach Betreuungsplätzen können bei den jeweiligen Kommunen gestellt werden.

Anträge auf Kostenübernahme beziehungsweise -erlass für einen Betreuungsplatz sind bei der Wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landkreises Gießen zu stellen. Weitere Informationen sowie Formulare zum Download sind zu finden unter Kostenübernahme in Kitas.
 
Erste Auskünfte sind ebenso telefonisch möglich über 0641 9390-6410 oder 0641 9390-9892 und per E-Mail an jugendamt@lkgi.de.
 
9. SCHULE
 
Wann und wo können ukrainische Kinder und Jugendliche im Landkreis Gießen die Schule besuchen?
 
Zu diesem Thema hat das hessische Kultusministerium Hinweise – auch in ukrainischer Sprache – zusammengestellt.
 
Für geflüchtete ukrainische Kinder und Jugendliche ist je nach Alter nach der Anmeldung bei der Meldebehörde eine möglichst schnelle Aufnahme in Vorlaufkurse der Grundschulen oder in Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen oder an beruflichen Schulen vorgesehen.
 
Für die Schulanmeldung von Kindern zwischen fünf und zehn Jahren kann Kontakt zu der örtlich zuständigen Grundschule aufgenommen werden.
 
Für Kinder und Jugendliche zwischen zehn und sechzehn Jahren, die wenig oder kein Deutsch sprechen, gibt es an den weiterführenden Schulen im Landkreis Gießen ein Angebot für Deutsch-Intensiv-Klassen. Die Kinder und Jugendlichen müssen direkt bei den nachfolgend angegebenen Schulen angemeldet werden:
 
Adolf-Reichwein-Schule, Pohlheim
 
Anne-Frank-Schule, Linden
 
Clemens-Brentano-Europaschule, Lollar
 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule, Lich
 
Gesamtschule Gleiberger Land, Wettenberg
 
Gesamtschule Hungen
 
Theo-Koch-Schule, Grünberg
 
Gesamtschule Busecker Tal, Buseck
 
Friedrich-Magnus-Gesamtschule, Laubach
 
Für Jugendliche ab 16 Jahren sind Intensivklassen an der Wirtschaftsschule am Oswaldsgarten in Gießen eingerichtet worden.
 
Fragen zum Schulbesuch können per E-Mail gesendet werden an das Staatliche Schulamt Gießen und Vogelsberg unter schueleraufnahme-ukraine.ssa.giessen@kultus.hessen.de.
 

Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, können bis zum 31. Mai alle Busse und Bahnen des öffentlichen Personennahverkehrs im RMV-Tarifgebiet und der Deutschen Bahn kostenlos nutzen. Als Fahrschein gilt das Ausweisdokument.


Ab 1. Juni besteht die Möglichkeit, das sogenannte „9-Euro-Ticket“ zu nutzen, welches deutschlandweit in allen Bussen und Bahnen des Nahverkehrs gilt. Weitere Informationen können auf der Internetseite des Rhein-Main-Verkehrsverbundes nachgelesen werden.

 
10. STUDIUM
 
Wohin können sich geflüchtete Studierende wenden?
 
Studierende oder Forschende aus der Ukraine können sich bei den zentralen Auskunftsstellen der Hochschulen für Unterstützung melden:
 
Justus-Liebig-Universität Gießen, E-Mail ukraine@uni-giessen.de
 
Technische Hochschule Mittelhessen, info@thm.de
 
11. ARBEIT
 
Wohin können sich geflüchtete Arbeitssuchende wenden?
 

Geflüchtete können sich einen Arbeitsplatz suchen, wenn die Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel erteilt hat, aus dem dies hervorgeht.

 

Bei der Arbeitssuche unterstützt die Bundesagentur für Arbeit. Für Geflüchtete aus der Ukraine hat die Arbeitsagentur eine Sonderhotline eingerichtet und bietet Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche auch in ukrainischer Sprache. Die Hotline ist montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr sowie freitags zwischen 8 Uhr und 13 Uhr erreichbar unter Telefon 0911 178-7915. Auf ihrer Internetseite stellt die Bundesagentur für Arbeit weitere Informationen bereit.

 

12. HAUSTIERE

 

Welche Regelungen gelten, wenn Heimtiere aus der Ukraine mitgebracht werden?


Einige Menschen aus der Ukraine bringen Heimtiere wie zum Beispiel Hunde oder Katzen mit. Der Bund erleichtert in der aktuellen Situation die Einreise-Regeln für diese mitgebrachten Heimtiere. Trotzdem muss unbedingt der Impfschutz der Tiere gegen Tollwut geprüft werden. Darum müssen alle mitgebrachten Tiere beim Veterinäramt erfasst werden.


Das Veterinäramt prüft im Einzelfall, was nötig ist. Dies können zum Beispiel eine nachträgliche Kennzeichnung mit einem Transponder und eine Tollwutimpfung sein. Es ist möglich, dass das Tier für einige Zeit isoliert gehalten werden muss. Die Tiere werden nicht enteignet und nicht weggenommen.


Tollwutimpfungen können auch durch niedergelassene Tierarztpraxen nachgeholt werden. Damit Halter:innen mit ihren Tieren innerhalb der EU reisen können, empfiehlt sich die Ausstellung eines EU-Heimtierausweises.


Für die Überprüfung des Gesundheitsstatus bittet das Veterinäramt um Auskunft über das Tier. Es benötigt Kontaktdaten der Halter:innen und Angaben zum Aufenthaltsort.


Dafür steht ein Infoblatt sowie ein Formular (auch in ukrainischer Sprache) zur Verfügung. Das Formular ist ausgefüllt an das Veterinäramt des Landkreises Gießen, E-Mail poststelle.avv@lkgi.de, zu senden. Geflüchtete aus der Ukraine, die mit Tieren unterwegs sind, erhalten das Formular auch vor Ort bei der Registrierung durch die Ausländerbehörde und den Fachdienst Migration und können es direkt ausfüllen. Das Veterinäramt nimmt dann Kontakt mit den Halter:innen auf, um die nötigen Schritte zu klären.


Das beschriebene Vorgehen gilt nur, wenn Personen einzelne Haustiere mitbringen beziehungsweise selbst Halter:in der Tiere sind. Die Regelung gilt nicht für nach Deutschland gebrachte Tiere aus Tierheimen, Streunertiere sowie Tiere aus gewerblicher Haltung. Bei diesen Tieren muss in der Regel geprüft werden, ob Antikörper gegen den Tollwut-Erreger vorhanden sind.


Für Fragen ist das Veterinäramt erreichbar unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail poststelle.avv@lkgi.de.


Weitere Informationen gibt die hessische Tierschutzbeauftragte.

 

13. BERATUNG

 

Wo können sich geflüchtete Menschen aus der Ukraine noch beraten lassen?


Zu allgemeinen Fragen über Schule, Kindergarten, Arbeit, Gesundheitssystem, Wohnungssuche oder anderes berät auch das Diakonische Werk.


Migrations- und Flüchtlingsberatung, Südanlage 21, 35390 Gießen


Telefon: 0641 932280


Montag bis Donnerstag: 8.30 Uhr – 12 Uhr und 13 Uhr – 15 Uhr


Freitag: 8.30 Uhr – 12 Uhr

 

Wo erhalten Geflüchtete mit Behinderung Unterstützung?


Koordinationsstelle Migration und Behinderung der Lebenshilfe Gießen, Walltorstraße 3, 35390 Gießen, Telefon 0641 9311294-30, E-Mail migration@lebenshilfe-giessen.de und Infoblatt sowie EUTB Beratungsstelle Gießen – Ich bin dabei e.V., Rödgener Straße 76, 35394 Gießen, Telefon 0641 98438485, E-Mail info@teilhabe-giessen.de.

 

14. SPRACHE

 

Wo können Geflüchtete sprachliche Unterstützung oder eine Begleitung bei ihren Terminen finden?


Das Freiwilligenzentrum in Gießen vermittelt Ehrenamtliche, die kostenlos helfen:


Freiwilligenzentrum, Walltorstraße 17, 35390 Gießen


Telefon: 0641 97225424


E-Mail: koordination@freiwilligenzentrum-giessen.de


Mittwoch: 9 Uhr – 12 Uhr und 14 Uhr – 17 Uhr


Donnerstag: 11 Uhr –14 Uhr

 

Wo gibt es weitere Informationen in ukrainischer Sprache?


Der Landkreis Gießen stellt kostenlos die Integreat-App zur Verfügung. Sie beinhaltet viele Informationen rund ums Ankommen im Landkreis Gießen in bisher fünf Sprachen. Seit Kurzem werden ebenfalls Informationen in ukrainischer Sprache eingestellt. Die App steht kostenlos zum Download im Google Play Store und Apple Store zur Verfügung.

 

Wann können Geflüchtete an kostenlosen Sprachkursen teilnehmen?


Mit einem Aufenthaltstitel gemäß §24 Aufenthaltsgesetz können Geflüchtete kostenlos MiA-Kurse (Migrantinnen einfach stark im Alltag), Erstorientierungskurse, Integrationskurse und Berufssprachkurse besuchen.

 

Welche Sprachkurse bietet die Volkshochschule des Landkreises Gießen an?


Eine kostenlose Teilnahme an einem Deutschkurs (Integrationskurs) ist möglich, wenn ein Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz, eine Fiktionsbescheinigung oder eine Bescheinigung über den angezeigten Aufenthalt vorliegt. Seit dem 1. April bis zum 23. Mai 2022 ist auch die Vorlage eines ukrainischen Identitätsdokuments (biometrischer Reisepass oder die bis zum Februar 2023 als Passersatz anerkannte ID-Karte „Modell 2015) ausreichend. Ein handgeschriebenes Ausweisdokument wird nicht anerkannt.


Eine Beratung oder auch Anmeldung ist derzeit nur telefonisch oder per E-Mail möglich. Bei der Anmeldung gibt es den Termin für einen Einstufungstest. Dazu werden die Aufenthaltsdokumente benötigt. Hier gibt es Informationen zu den Kursangeboten der Volkshochschule des Landkreises Gießen. Fragen können telefonisch über 0641 9390-5717 oder per E-Mail an kvhs.deutsch@lkgi.de gestellt werden.

 

15. SOZIALES UND EHRENAMT

 

Wo gibt es Informationen zu sozialen Angeboten und wo kann man sich ehrenamtlich engagieren im Landkreis Gießen?

 

Die ZAUG gGmbH hat ein vielfältiges Angebot für unterschiedliche Zielgruppen zusammengestellt und eine Übersicht nach Städten und Gemeinden aufgelistet.
 
Personen, die sich vor Ort ehrenamtlich engagieren möchten, finden weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten hier für Heuchelheim, hier für Langgöns sowie hier für die anderen Kreiskommunen (außer der Stadt Gießen). Hier geht es zur Internetseite der Stadt Gießen.
 
Auch die WIR-Koordination des Landkreises Gießen hilft gerne weiter:
 
Maria Kalckreuth, 0641 9390-1725,
 
 
Arta Gashi, 0641 9390-1742,
 
 
16. SPENDEN
 
Welche Möglichkeit für Spenden und Unterstützung für Geflüchtete gibt es?

Das Land Hessen hat viele Unterstützungsangebote von Hilfsorganisationen zusammengeführt.