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Zufallsbild aus dem Landkreis Giessen

Wie kann ich mich ehrenamtlich engagieren?

Für Flüchtlinge ist Deutschland ein fremdes Land. Sie kennen unsere Kultur nicht und sie wissen nicht, wie unser gemeinschaftliches Leben organisiert ist. An dieser Stelle leisten Ehrenamtliche eine wertvolle und unverzichtbare Arbeit. Sie geben Flüchtlingen eine Orientierung und ermöglichen ihnen ein Kennenlernen der deutschen Lebensart.


Bei diesen engagierten Bürgerinnen und Bürgern bedanken wir uns herzlich für ihren ehrenamtlichen Einsatz zur Unterstützung und Integration der Flüchtlinge!


Wenn Sie sich gerne ehrenamtlich engagieren wollen, freuen sich die Mitarbeiter/innen des Landkreises. Nur gemeinsam können wir diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe meistern.


Die ehrenamtlichen Aktivitäten koordiniert das Sprachportal im Auftrag des Landkreises bis zum 31. März 2020. Ab dem 1. April 2020 ist die ZAUG der richtige Ansprechpartner. Wer sich in der Flüchtlingshilfe engagieren möchte, wendet sich bitte dorthin oder die Gemeinde vor Ort.  


Kontakt:
Sprachportal Gießen, Bahnhofstraße 82-86, 35390 Gießen, Tel. 0641 79500805

ZAUG gGmbH, Kiesweg 31, 35396 Gießen, Tel. 0641 95225-0

  

Was kann ich als Ehrenamtliche/r überhaupt tun?

Ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit lässt sich auf vielfältige Art und Weise gestalten: Als eine erste Möglichkeit der Kontaktaufnahme zwischen Ehrenamtlichen und Flüchtlingen, die neu in einen Ort kommen, bietet sich beispielsweise das Bekanntmachen der örtlichen Gegebenheiten und der Infrastruktur im Rahmen gemeinsamer Spaziergänge an.


Oft sind die persönliche Begegnung und das Kennenlernen für beide Seiten sehr bereichernd und können durch gemeinsame Aktivitäten wie Kochen, Einkaufen, Handarbeiten, Musik, Sport oder der Vermittlung kultureller und gesellschaftlicher Besonderheiten wie Feiertage, Sitten und Gebräuche intensiviert werden.


Nach der Statusanerkennung ist es wichtig, Flüchtlinge bei Behördengängen, bei der Eröffnung eines Bankkontos, der Anmeldung bei der Krankenkasse, bei der Kontaktherstellung zur Migrationsberatung oder bei der Wohnungs- und Arbeitssuche zu unterstützen.

 

Worauf sollte ich als Ehrenamtliche/r achten?

Damit ein für beide Seiten positives Miteinander entstehen kann, sollten Ehrenamtliche folgendes beachten.


Privatsphäre:
Nicht jeder Flüchtling braucht oder möchte Unterstützung in gleicher Form, Hilfe sollte daher nicht aufgedrängt werden. Wichtig ist auch, die Privatsphäre aller Bewohner einer Gemeinschaftsunterkunft zu respektieren.
Auch Ehrenamtliche sollten ihre Privatsphäre ausreichend schützen und beispielsweise zurückhaltend mit der Herausgabe privater Telefonnummern umgehen. Hilfreich sind feste Absprachen mit den Flüchtlingen, wann und wo Ehrenamtliche als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.


Hilfe zur Selbsthilfe:
Für Ehrenamtliche sollte immer im Vordergrund stehen, dass sie Flüchtlinge mit ihrer Hilfe auf ein mögliches Leben in Deutschland vorbereiten. Sinnvoll ist es deshalb, möglichst viel zu erklären und den Flüchtlingen keine Entscheidungen abzunehmen, sondern ihnen bei der Entscheidungsfindung zu helfen. Integration gelingt umso besser, je schneller die Flüchtlinge eigenständig handeln und die jeweiligen Hintergründe dafür kennen.

 

Bin ich als Ehrenamtliche/r versichert?

Übernehmen freiwillige Helfer/innen Aufgaben, die eigentlich in den Aufgabenbereich der Kommunen fallen und werden sie im Auftrag der Kommune „wie Beschäftigte“ tätig, so genießen sie auch den Versicherungsschutz wie ein/e Beschäftigte/r der Kommune.

 

Voraussetzung ist, dass die Kommune die organisatorische Regie übernimmt. Das heißt: Die Kommune ist für die Einteilung und Überwachung der zu erledigenden Aufgaben zuständig, hat eine Weisungsbefugnis gegenüber den Helfern/innen, stellt die Organisationsmittel zur Verfügung, trägt das wirtschaftliche Risiko (Kosten) und tritt nach außen als Verantwortliche auf.

 

Ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind Personen, die sich als Mitglieder von Verbänden oder privaten Organisationen (z. B. Vereine) im Auftrag oder mit ausdrücklicher Einwilligung bzw. schriftlicher Genehmigung der Kommune freiwillig in der Flüchtlingshilfe engagieren. In beiden Fällen ist die Unfallkasse Hessen der zuständige Versicherungsträger. Eine schriftliche Beauftragung der einzelnen Helfer/innen muss nicht zwangsweise erfolgen.

 

Damit umfangreiche Ermittlungen nach einem Unfall vermieden werden, sollten sich Helfer/innen und Helfer auf eine Liste eintragen lassen, die das Sprachportal bzw. ab dem 1. April 2020 die ZAUG im Rahmen ihrer Ehrenamts-Koordination (im Auftrag des Landkreises) erstellt. Damit kann im Falle eines Unfalls bestätigt werden, welche Person als Helfer/in bestimmte kommunale Aufgaben wahrgenommen hat.

 

Versichert sind alle Tätigkeiten, mit denen die Kommune die Bürgerinnen und Bürger aus ihrem Aufgabenbereich beauftragt, einschließlich der hierfür erforderlichen Wege. Dieser Versicherungsschutz ist gesetzlich normiert, das heißt, er besteht ohne Anmeldung und Beitragszahlung.

Unfallmeldung:
Unfälle sind – genauso wie bei den Beschäftigten der Kommunen – der Unfallkasse Hessen mit der gesetzlichen Unfallanzeige zu melden. Die Erstattung der Unfallanzeige erfolgt über das Mitgliederportal der UKH.

 

Bitte informieren Sie die freiwilligen Helfer über ihre gesetzliche Unfallversicherung. Vielen ist nicht bekannt, dass sie bei einem solchen Unfall über die Kommune gesetzlich unfallversichert sind.

 

Bei Fragen steht Ihnen ein Servicetelefon zur Verfügung.

Telefon: 069 29972-440 (montags bis freitags von 7.30-18 Uhr)
E-Mail: ukh@ukh.de

 

Kann ich mich ehrenamtlich als Dolmetscher/in engagieren?

Unbedingt. Übersetzungshelfer/innen für die Flüchtlingsarbeit werden immer gesucht. Bitte wenden Sie sich hierzu an das das Sprachportal bzw. ab dem 1. April 2020 die ZAUG. Diese koordiniert die Ehrenamtsarbeit für Flüchtlinge im Auftrag des Landkreises Gießen.

 

Kontakt:

Sprachportal Gießen, Bahnhofstraße 82-86, 35390 Gießen, Tel. 0641 79500805

ZAUG gGmbH, Kiesweg 31, 35396 Gießen, Tel. 0641 95225-0

 

Wer kann kontaktiert werden, wenn es Fragen oder Konflikte gibt?

Die Mitarbeiter/innen der Kommunen oder der Stabsstelle Flüchtlingswesen des Landkreises Gießen, die für die jeweilige Gemeinschaftsunterkunft vor Ort zuständig sind, können in dringenden Fällen kontaktiert werden. In der Regel sind die jeweiligen Ansprechpartner/innen einem Aushang in der Gemeinschaftsunterkunft zu finden.


Bei Beschwerden wenden Sie sich bitte an gu@lkgi.de oder im Fall der Containerwohnanlagen direkt an die Sozialarbeiter der Betreiber.


Kommt es schlimmstenfalls zu einem Konflikt wie einer gewalttätigen Auseinandersetzung, sollte unbedingt die Polizei gerufen (Telefon: 110) und keinesfalls eingegriffen werden.

 

Wo kann ich für Flüchtlinge spenden?

Wenn Sie Sachspenden zur Verfügung stellen wollen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Initiative vor Ort. Welche das ist, sagt Ihnen das Sprachportal bzw. ab dem 1. April 2020 die ZAUG, das vom Landkreis mit der Koordination der Ehrenamtsarbeit beauftragt ist. Oder Sie können sich auch an Ihre Gemeindeverwaltung wenden.


Bitte klären Sie zunächst ab, was gebraucht wird, denn die Lagerkapazitäten sind überall begrenzt. Wichtig ist, das Hilfsangebot möglichst genau zu beschreiben.

Bitte geben Sie keine Sachspenden in den Unterkünften ab.

 

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Coronavirus

Alle Informationen zum Coronavirus im Landkreis Gießen sind zu finden unter corona.lkgi.de 

 

Sie erreichen uns

Landkreis Gießen
Der Kreisausschuss

Flüchtlingswesen
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Tel. 0641 9390 0

 

 E-Mail:
faq-fluechtlinge@lkgi.de