(11.08.2023) Im Landkreis Gießen ist die Amerikanische Faulbrut (AFB) ausgebrochen. Die AFB ist eine für Bienen hochansteckende Tierseuche, die ohne Bekämpfung zum Zusammenbruch und Tod von Bienenvölkern führt. Betroffen von dem Ausbruch sind einige Bienenvölker in Lich. Das Veterinäramt richtet einen Sperrbezirk von gut anderthalb Kilometern Radius ein, der zudem Teile der Gemarkung Arnsburg und Birklar umfasst.
Wer in diesem betroffenen Gebiet Bienen hält, muss unbedingt bestimmte Auflagen einhalten, damit die AFB erfolgreich bekämpft werden kann. Details regelt eine Allgemeinverfügung. Die aktuelle Karte des Sperrbezirks ist unter folgendem Link zu finden: https://t1p.de/36qia.
Es dürfen keine Bienenvölker aus dem betroffenen Gebiet heraus- oder in das Gebiet hineingebracht werden. Bienenvölker müssen innerhalb des Sperrbezirks an ihren Standorten verbleiben.
Das Veterinäramt hat in Zusammenarbeit mit Bienensachverständigen in den vergangenen Tagen Bienenvölker in und um Lich auf Faulbrut untersucht. Wer innerhalb des Sperrbezirks Bienen hält und seit 28. Juli noch nicht durch das Veterinäramt oder einen Bienensachverständigen im Auftrag des Veterinäramtes kontaktiert wurde, muss sich umgehend beim Veterinäramt melden – per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de oder Telefon (0641) 9390 6200.
Honig aus dem betroffenen Gebiet darf vermarktet, jedoch auf keinen Fall zur Fütterung von Bienenvölkern abgegeben werden. Auch Waben oder Wachs dürfen nicht aus dem Sperrbezirk hinausgebracht werden. Eine Abgabe von Wachs oder Wabenmaterial zur Weiterverarbeitung an andere ist nur unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ zulässig.
Die befallenen Bienenvölker werden unter Aufsicht des Veterinäramtes in Zusammenarbeit mit Bienensachverständigen, Imkervereinen und Beratung des Hessischen Bieneninstituts Kirchhain saniert. Dabei werden die infizierten Bienenvölker von kontaminierten Waben getrennt.
Faulbrut ist für Menschen nicht gefährlich
Die Amerikanische Faulbrut ist für Menschen ungefährlich. Auch der Verzehr von Honig befallener Völker ist unbedenklich möglich. Für Bienenvölker stellt sie jedoch eine Gefahr dar. Die Seuche wird durch Bakterien übertragen. In infizierten Bienenvölkern zersetzen diese die Brut und können so bei starkem Befall zum Zusammenbruch des Bienenvolkes führen. Sporen des Erregers verbreiten sich über Honig und Futter weiter. Weil gerade im Spätsommer die Vorräte geschwächter Bienenvölker häufig durch starke Völker ausgeraubt werden, besteht so ein Risiko der Verschleppung.
In Deutschland werden Bienenvölker durch ein sogenanntes AFB-Monitoring überwacht. Ergebnisse zeigen, dass die AFB selten nachgewiesen wird. Trotzdem kommt es immer wieder zu einzelnen Ausbrüchen, in Hessen zuletzt in der Region Kassel.
Bienenhaltung immer dem Veterinäramt anzeigen!
Wer Bienen hält, ist grundsätzlich verpflichtet, diese Haltung dem Veterinäramt anzuzeigen – nur so kann im Fall eines Krankheitsausbruchs schnell und effektiv gehandelt werden. Die entsprechenden Unterlagen sind in dem Bereich Formulare und Downloads zu finden.
Leere Bienenbehausungen dürfen niemals offenstehen und für andere Bienen zugänglich sein. Dasselbe gilt für gelagerte Waben und offene Futtervorräte. Dies regelt die Bienenseuchenverordnung. Hintergrund: Faulbrutsporen sind sehr widerstandsfähig und können auch noch nach Jahren weitergetragen werden.
FAQ zum Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut
Warum ist die Amerikanische Faulbrut (AFB) für Bienen gefährlich?
Ist AFB auch für Menschen gefährlich?
Welches Gebiet ist betroffen?
Was müssen Imker im betroffenen Gebiet nun beachten?
- Es dürfen keine Bienenvölker aus der Schutzzone herausgebracht werden.
- Es dürfen keine Bienenvölker in die Schutzzone hineingebracht werden.
- Bienenvölker dürfen innerhalb der Schutzzone nicht verstellt werden.
- Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle dürfen nur an andere abgegeben werden – etwa an wachsverarbeitende Betriebe außerhalb der Schutzzone – wenn sie als „Seuchenwachs“ gekennzeichnet sind und die Abnehmer über Vorrichtungen verfügen, das Wachs zu entseuchen. Es reicht nicht aus, das Wachs nur einzuschmelzen.
- Grundsätzlich – unabhängig von den aktuellen Restriktionen – dürfen niemals leere Bienenbehausungen offenstehen und für Bienen zugänglich sein. Waben und Futtervorräte müssen immer für Bienen unzugänglich und verschlossen gelagert werden.