Seit der Corona-Pandemie gibt es im Landkreis Gießen das Förderprogramm „Vorhang auf!" Nach mehrfacher Neuauflage und stetiger Anpassung trägt es aktuell den Namen „Vorhang auf 2.0 – Aufbruch aus der Pandemie in der Kulturregion Landkreis Gießen“.
Das Förderprogramm bietet finanzielle Zuschüsse für Menschen, die selbst Kunst anbieten oder Kunst ermöglichen. So soll das kulturelle Profil des Landkreis Gießen auch nach den Corona-bedingten Einschränkungen erhalten bleiben, zudem stärkt das Förderprogramm die heimische Kulturwirtschaft.
Mit dem Förderprogramm trägt der Landkreis Gießen der Situation Rechnung, dass viele Kulturveranstalter:innen wie auch Kunstschaffende schwer von der Corona-Pandemie betroffen sind. Kulturveranstaltungen rechneten sich durch die Corona-bedingten Einschränkungen bei der Publikumsanzahl in der Regel nicht mehr und fanden deshalb nicht statt. Vielen Veranstalter:innen, Künstler:innen und Solo-Selbständigen brach der Lebensunterhalt weg.
Die Revitalisierung von Kunst und Kultur im Landkreis Gießen nach Corona soll mit diesem Förderprogramm unterstützt werden.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Honorare von Kunst- und Kulturschaffenden aus dem Landkreis Gießen, die im Rahmen von öffentlich zugänglichen Kunst- und Kulturveranstaltungen im Landkreis Gießen auftreten und die damit ganz oder teilweise ihren Lebensunterhalt bestreiten.
Ebenfalls gefördert werden die Kosten der Veranstalter von öffentlich zugänglichen Kunst- und Kulturveranstaltungen während des Förderzeitraums im Landkreis Gießen.
Die Honorare der Kunst- und Kulturschaffenden haben sich an den Empfehlungen der jeweiligen Berufsverbände zu orientieren.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Personengruppen aus dem Landkreis Gießen, die ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise entweder als Veranstalter:innen von Kunst- und Kulturveranstaltungen oder direkt aus der künstlerischen Tätigkeit bestreiten.
Förderzeitraum
Der Förderzeitraum beginnt mit Veröffentlichen dieser Richtlinie und endet, sobald die vom Kreistag in seiner Sitzung am 26.09.2022 beschlossenen Fördermittel verausgabt sind.
Förderhöhe
Die Förderung der Kunst- und Kulturschaffenden erfolgt durch Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf das Honorar in Höhe von 250,- Euro für Solokünstler und 500,- Euro pauschal für Künstlergruppen pro Veranstaltung.
Die Förderung der Veranstalter:innen erfolgt durch Gewährung eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf die Kosten von Veranstaltungen, bei denen ein Gewinn (Einnahmen abzüglich Ausgaben) von weniger als 750,- Euro erwirtschaftet wurde. Der Zuschussbetrag errechnet sich pro Veranstaltung aus der Differenz zwischen dem erzielten Gewinn und dem maximalen Zuschussbetrag von 750,- Euro. Nachzuweisen ist der Zuschussbedarf durch Vorlage einer einfachen Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben. Die im Rahmen dieses Programmes förderfähige Gage eines bei der Veranstaltung auftretenden antragsberechtigten Kunstschaffenden wird von den Ausgaben in Abzug gebracht.
Jede antragsberechtigte Person/Personengruppe kann im Förderzeitraum mit maximal 1.500,- € gefördert werden.
Hinweise
Bei der Antragstellung sind vorzulegen:
- Nachweis über die stattgefundene Veranstaltung, mittels eines Fotos von der Veranstaltung, einem kurzen Bericht oder einem Presseartikel
- Von Kunst- und Kulturschaffenden: Honorarvertrag
- Von Veranstalter:innen: einfache Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben
Anträge können jederzeit, auch rückwirkend gestellt werden, wenn die Veranstaltung im Förderzeitraum stattgefunden hat, bzw. stattfinden wird.
Pro Veranstaltung kann nur ein Antrag gestellt werden.
Rückfragen, Mitteilungen und Förderentscheidungen werden den Antragstellenden vorzugsweise per E-Mail zugesandt. Ist im Förderantrag keine E-Mail-Adresse angegeben, erfolgt der Versand auf dem Postweg.
Über die Förderwürdigkeit entscheidet der Fördermittelgeber anhand der in den Fördervoraussetzungen dargestellten Kriterien. Ein Rechtsanspruch auf Förderung ist ausgeschlossen. Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach stattgefundener Veranstaltung ausschließlich per Überweisung auf das im Antrag angegebene Bankkonto.
Antragstellung
Zur Beantragung der Förderung steht ein PDF-Formular zum Download bereit. Dieses ist bei der Kreisverwaltung Gießen, Stabsstelle Wirtschafsförderung, Tourismus, Klimaschutz einzureichen, vorzugsweise per E-Mail an
Ihren Antrag senden Sie bitte an den
Landkreis Gießen – Der Kreisausschuss
Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus, Klimaschutz
Riversplatz 1-9
35394 Gießen
Oder per E-Mail an: vorhangauf@lkgi.de
Oder per Fax an die Nummer: 0641 9390-1684