Eingliederungshilfen
Verfahrenslotsen
Was machen Verfahrenslotsen?
Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Familien. Aufgrund der Zuständigkeit vieler Institutionen ist es oft schwer, einen Überblick über die verschiedenen Leistungen zu erhalten – hier setzt das Angebot der Verfahrenslotsen an.
- Die Verfahrenslotsen beraten individuell, unabhängig und vertraulich.
- Sie informieren über Rechte oder mögliche Leistungsansprüche und geben Auskunft darüber, wo und wie ein Antrag gestellt werden kann.
- Wird eine Hilfe abgelehnt, erklären die Verfahrenslotsen, was ein Widerspruch ist und welche weiteren Schritte die Antragsstellenden gehen können.
- Die Verfahrenslotsen unterstützen dabei, die richtige Ansprechperson für die jeweiligen Anliegen zu finden. Sie können auch an Gesprächen mit Behörden und Institutionen teilnehmen.
- Die Verfahrenslotsen sind vor allem Vertrauenspersonen: Sie vertreten die Interessen oder Wünsche der jungen Menschen mit (drohender) Behinderung und ihrer Familien und achten darauf, dass diese gehört werden.
- Die jungen Menschen mit (drohender) Behinderung entscheiden dabei selbst, zu welchem Zeitpunkt und wie lange sie von den Verfahrenslotsen begleitet werden möchten.
Wer kann sich an die Verfahrenslotsen wenden?
- Alle jungen Menschen bis zum 27. Lebensjahr mit (drohender) körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die Anspruch auf Eingliederungshilfen gemäß SGB IX beziehungsweise § 35a SGB VIII (gegebenenfalls in Verbindung mit § 41 SGB VIII) haben,
- deren Familien sowie Erziehungs- und Personensorgeberechtigte,
- deren Pflegeeltern und alle Personen, die eine entsprechende Erziehungsvollmacht besitzen,
- deren gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer (zum Beispiel bei jungen Volljährigen).
Auf welchem Weg können die Verfahrenslotsen kontaktiert werden?
Der Verfahrenslotse des Landkreises Gießen steht für telefonische oder persönliche Gespräche zur Verfügung.
Junge Menschen mit (drohender) Behinderung können zunächst auch eine E-Mail schreiben, um erste Fragen zu stellen. Videoberatungen sind ebenfalls möglich.
Warum gibt es Verfahrenslotsen?
Die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit (drohender) Behinderung liegt – abhängig von der Behinderung – entweder bei der Eingliederungshilfe in der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII oder bei der Eingliederungshilfe nach SGB IX. Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz soll die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver gestaltet werden. Die Eingliederungshilfeleistungen sollen ab 2028 für alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden. Die Verfahrenslotsen unterstützen diesen Übergangsprozess aktiv und gestalten den Weg zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe mit.

