Der Kreistag ist das oberste Organ des Landkreises. Er trifft die wichtigen Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Der Kreistag wird von den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises gewählt.
Damit erhält der Kreistag als Volksvertretung (Vertretungskörperschaft) seine Legitimation durch die Kreiswahl, die alle fünf Jahre im Rahmen der Kommunalwahlen durchgeführt wird. Die Kreistagsabgeordneten werden von den Wahlberechtigten in freier, allgemeiner, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.
Der Wahlausschuss stellt fest, wie viele Stimmen im Wahlkreis auf die einzelnen Bewerber und Wahlvorschläge abgegeben worden sind, wie viele Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen und welche Bewerber gewählt worden sind. Die letzte Kommunalwahl fand am 14. März 2021 statt.