Wesentliches Element der repräsentativen Demokratie ist, dass die Meinungsbildung und Beschlussfassung in Sitzungen der dafür legitimierten Personen stattfinden. Es gibt dabei öffentliche und nicht öffentliche Sitzungen.
Die Sitzungen des Kreistages, seiner Kreistagsausschüsse und des Kreisausländerbeirates sind vom Gesetz her grundsätzlich öffentlich, während die Sitzungen des Kreisausschusses und seiner Kommissionen grundsätzlich nicht öffentlich sind.
Öffentliche Sitzungen werden ortsüblich bekannt gemacht. Nach der Hauptsatzung des Landkreises Gießen findet eine öffentliche Bekanntmachung von Sitzungen in den Tageszeitungen Gießener Anzeiger und Gießener Allgemeinen Zeitung statt.
Die jeweiligen Gremienvorsitzenden laden zu den Sitzungen ein. In der Regel haben die eingeladenen Mandats- und Amtsträger einen Entschädigungsanspruch.