Freiherr vom Stein hatte in seinen Schriften über Kommunale Selbstverwaltung den Gedanken formuliert, dass sich die kommunalen Gebietskörperschaften wie Landkreise mit eigens gewählten Organen selbst verwalten.
Neben den obersten Organen des Landkreises, der Kreistag als Vertretungsorgan sowie der Kreisausschuss als Verwaltungsorgan, gibt es beim Landkreis Gießen den auf freiwilliger Basis eingerichteten Kreisausländerbeirat, sowie einige gesetzliche Hilfsorgane der Kreisgremien (Kreistagsausschüsse und Kommissionen) und sonstige auf gesetzlicher oder freiwilliger Basis gebildete Gremien wie Jugendhilfeausschuss mit Fachausschüssen, Beiräten und interfraktionellen Arbeitsgruppen.
Während Kreistag und Kreisausländerbeirat von der dafür wahlberechtigten Bevölkerung gewählt werden, kommen andere Gremien durch indirekte Wahlen oder Benennungsverfahren zustande.
Im Gegensatz zu den Kreistagsausschüssen, die ausschließlich aus der Mitte des Kreistags gebildet werden, bestehen die anderen Hilfsorgane auch aus Kreisbeigeordneten oder sachkundigen Einwohnern.