Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen nach § 6 Hessische Landkreisordnung in einer im Kreisgebiet verbreiteten mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitung, in einem Amtsblatt oder im Internet.
Gemäß der Hauptsatzung des Landkreises Gießen erfolgen öffentliche Bekanntmachungen durch Abdruck im Gießener Anzeiger und in der Gießener Allgemeinen Zeitung.Darüber hinaus werden öffentliche Bekanntmachungen auch im Internet getätigt.
Veröffentlichungsgegenstände sind die Einladungen zu den öffentlichen Sitzungen, beschlossene Satzungen, Auslegungshinweise, Wahlinformationen, Ausschreibungen und Bekanntmachungen Dritter. Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist einer der wichtigsten Grundsätze des Kommunalrechts.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen zum einen informiert werden und zum anderen die Möglichkeit haben, an öffentlichen Sitzungen teilzunehmen.
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