Die Resonanz war groß: Bereits im Juni informierte Nils Freitag über das Pflegestärkungsgesetz I (PSG I). In einem Vortrag wird der Fachmann vom Pflegestützpunkt in Gießen nun über das neue PSG II berichten, das in seinen wichtigsten Teilen zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Die Veranstaltung findet am Dienstag, 12. April, um 18.30 Uhr im Kulturzentrum Großen-Buseck, Am Schlosspark 2, statt. Der Eintritt ist frei.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II vollzieht der Gesetzgeber einen Richtungswechsel, der nach Überzeugung von Landrätin Anita Schneider überfällig war. „Mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird den tatsächlichen Herausforderungen in der häuslichen Pflege endlich Rechnung getragen“, sagt sie. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) sollen künftig nicht mehr die Beeinträchtigungen der zu Pflegenden im Fokus stehen, sondern deren verbliebene Fähigkeiten. Es wird erfasst, welche Aufgaben die pflegebedürftige Person noch selbst erledigen kann. Aufgabe der Pflegedienste wird dann sein, diese verbliebenen Fähigkeiten zu stärken und möglichst lang zu erhalten.
„Mit dem neuen Begriff für Pflegebedürftigkeit werden endlich psychische und geistige Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt als nach dem noch geltenden Recht“, ergänzt Ruth Hoffmann, Altenhilfeplanerin beim Landkreis Gießen. Das bedeute insbesondere für Menschen mit Demenz und deren Angehörige eine deutliche Verbesserung. „Das neue Recht trägt aber auch den Wünschen der meisten älteren Menschen Rechnung, möglichst lange zu Hause gepflegt werden zu können, indem es die ambulante Versorgung gegenüber einer Pflege im Heim stärkt.“ Über die konkreten Änderungen und deren Auswirkungen für Betroffene wird Nils Freitag mit hoher Fachkompetenz referieren.