geänderte Rahmenbedingungen (Befristung)
Nr. 10/2019
Beim Landkreis Gießen ist im Fachdienst Gesundheitsamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine 0,5-Stelle als
Gesundheitsingenieur (m/w/d)
befristet für die Dauer von zwei Jahren zu besetzen. Die Besetzung der Stelle muss zwingend nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ohne Sachgrund erfolgen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- hygienisch-technische Beurteilung und Überwachung von öffentlichen und gewerblichen Trinkwasserhausinstallationen hinsichtlich der Einhaltung der Anforderungen der Trinkwasserverordnung
- Kontrolle und Bewertung von Prüfberichten
- Anforderung und Bewertung von Gefährdungsanalysen
- hygienisch-technische Beurteilung und Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen und öffentlichen Schwimmbädern
- Mitarbeit in der technischen Hygieneüberwachung von Krankenhäusern
- Mitarbeit bei ordnungsrechtlichen Maßnahmen
- Pflege von Datenbanken mit einer bereits etablierten Software (Octoware)
Voraussetzungen für diese Stelle:
- erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums im Bereich Gesundheitsingenieurwesen, Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitsingenieurwesen oder vergleichbare Fachbereiche
- gute Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Regelwerke und technischen Vorschriften (IfSG, TrinkwV, DVGW, DIN, VDI)
- gute Anwenderkenntnisse in den MS-Office-Produkten
- Kommunikationsfähigkeit
- Entscheidungsfreudigkeit
- Teamfähigkeit, , Kundenorientierung
- Kritik- und Konfliktfähigkeit
- Stresstoleranz
- Führerschein Klasse B
- interkulturelle Kompetenz
Von Vorteil sind:
- Erfahrungen im öffentlichen Gesundheitsdienst, insbesondere im Bereich der Trinkwasserhygiene
- Erfahrung mit der Software Octoware
Die Eingruppierung erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 11 TVöD.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir bitten Sie, das Online-Bewerberportal www.interamt.de zu nutzen und sich bis zum 24.02.2019 zu bewerben. E-Mail Bewerbungen und Bewerbungen auf dem Postweg können nicht berücksichtigt werden.
Ehrenamtliches Engagement wird im Landkreis Gießen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zu. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet und die persönlichen Daten gelöscht.