Fort- und Weiterbildung

Betriebliche Weiterbildung und arbeitsplatzbezogene Fortbildungen

Fortbildung ist als Teil von Personalentwicklung ein Instrument, um die Potenziale der Mitarbeitenden systematisch zu fördern und eigene Ziele konsequent zu verfolgen. Der erste Schritt ist die Auswahl der passenden Fortbildungsmaßnahme. Notwendige oder gewünschte Maßnahmen können in den Jahresmitarbeitergesprächen geplant oder eigeninitiativ vorgeschlagen werden. Die betriebliche Weiterbildung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Kreisvolkshochschule, dem Hessischen Verwaltungsschulverband oder anderen Bildungsträgern.

Die Strukturen in vielen Aufgabenbereichen der Kreisverwaltung befinden sich in stetem Wandel. Für Mitarbeitende ist es wichtig, eine berufliche und persönliche Weiterbildung zu betreiben. Die gezielte Fortbildung der Beschäftigten ist von der Kreisverwaltung als Arbeitgeber ausdrücklich erwünscht und gefördert. Für die Mitarbeitenden besteht auf der einen Seite eine große Auswahlmöglichkeit und auf der anderen Seite die Verantwortung, im Rahmen der eigenen Initiativen die individuellen Fortbildungswünsche mit den Verantwortlichen abzustimmen.

Bildungsurlaub

Nach dem Bildungsurlaubsgesetz haben in Hessen alle Beschäftigten einen Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungsurlaub pro Jahr. Der Bildungsurlaub kann auf zwei Blöcke mit jeweils mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen aufgeteilt werden. Ein Bildungsurlaub dient zur politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung oder zur Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamts. Der Anspruch auf Bildungsurlaub besteht nach einem sechsmonatigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis. Hierzu wird der Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Beginn schriftlich benachrichtigt sowie eine Anmeldebestätigung, ein Nachweis über die Anerkennung und ein Programm der Bildungsveranstaltung vorgelegt. Der Bildungsurlaub kann auch auf das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn bis zum 31. Dezember des aktuellen Kalenderjahrs eine schriftliche Erklärung beim Arbeitgeber abgegeben wurde.

Ausbildung Verwaltungsfachwirt:in

Als Verwaltungsfachwirt:in ist man in leitenden Funktionen tätig oder übt qualifizierte Sachbearbeiteraufgaben aus, die dem gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst entsprechen. Zum Beispiel werden Personal-, Finanz-, Verkehrs-, Liegenschafts- oder Bauangelegenheiten bearbeitet und vielfältige Fach- und Führungsaufgaben übernommen.

Voraussetzungen

  1. Bestandene Abschlussprüfung in den Ausbildungsberufen Verwaltungsfachangestellte:r, Fachangestellte:r für Bürokommunikation, Angestelltenprüfung oder Laufbahnprüfung für den mittleren Dienst in der allgemeinen Verwaltung
  2. Praktische Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst bis zum Zeitpunkt der zweiten schriftlichen Prüfung in Abhängigkeit von der Ausbildungsnote

Duales Studium Public Administration

Der duale Bachelor-Studiengang Public Administration passt sich der Entwicklung der Kommunalverwaltungen an, die sich immer mehr zu modernen, kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen entwickeln. Daher spielt auch Kundenorientierung im Studium eine Rolle. Der Studiengang vermittelt alle notwendigen Kenntnisse, um Fach- und Führungskräfte auszubilden. Zu den Aufgaben gehört zum Beispiel das Treffen von Entscheidungen auf der Grundlage von Gesetzen.

Voraussetzungen

  1. Für die Zulassung zum Bachelor-Studiengang Public Administration wird die Fachhochschulreife oder Hochschulreife benötigt – Interessierte müssen für ein Studium an einer Fachhochschule berechtigt sein